Was ist eine Rigole?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Definition
Eine Rigole ist ein unterirdischer Speicherraum, der Regenwasser zeitweise aufnimmt und bei einer Versickerungsrigole an den geeigneten Boden abgibt.
Einfache Erklärung
Eine Rigole kann aus geeigneten mineralischen Füllmaterialien oder einem Hohlkörpersystem bestehen. Speicherraum, Zufluss und Abgabe an den Boden erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ein großes Speichervolumen macht einen ungeeigneten Standort nicht automatisch versickerungsfähig. Die Anlage braucht ein zusammenhängendes Konzept aus angeschlossenen Flächen, Bodenprüfung, äußerem Wasserstand, Wasserqualität und zulässigem Überlastweg. Bei einer reinen unterirdischen Rigole fehlt die Passage durch eine bewachsene obere Bodenzone; notwendige Vorbehandlung wird deshalb gesondert geplant. Ein Rückhaltespeicher mit gedrosseltem Ablauf hat eine andere Entleerungsfunktion als eine reine Versickerungsrigole. Zugängliche Zuläufe, Filter und Kontrollstellen werden vor Einbau und Umfeldgestaltung festgelegt. Größe, Einbautiefe, Lasten und Abstände ergeben sich aus Planung und Systemunterlagen, nicht aus einem pauschalen Verhältnis zur Dachfläche.
Beispiel aus der Praxis
Für das Dach eines Gartenhauses wird eine Rigole vorgeschlagen. Vor Bestellung prüft die Planung, wohin das Wasser gelangt, wie durchlässig der Boden ist und welche Behandlung und Überlastführung benötigt werden.
Typische Fehler
Sickerboxen allein nach Preis oder Literzahl kaufen. Eine Rigole mit einer Zisterne gleichsetzen. Wasserqualität, Wartung oder Grundwasser übersehen.
Häufige Fragen
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Berliner Regenwasseragentur: Versickerung – Technische Systemübersicht; Berliner Regeln und örtliche Maße nicht bundesweit übertragen. Geprüft am 03.10.2026.
- Wasserhaushaltsgesetz § 8 – Grundsatz zur Erlaubnis von Gewässerbenutzungen mit gesetzlichen Ausnahmen; keine Einzelfallentscheidung. Geprüft am 03.10.2026.
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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