Ratgeber

Digitales Bestandsaufmaß: Ergebnis und Genauigkeit beauftragen

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Vom späteren Planungszweck ausgehen

Benötigt werden können nachvollziehbare Grundrisse, Schnitte oder Daten für weitere modellbezogene Arbeit. Beschreiben Sie, welche Entscheidungen auf diesen Ergebnissen beruhen sollen. Die BAK behandelt digitales Bauen im Bestand als eigene Planungsaufgabe; die allgemeine Bestandsleitlinie verlangt den Abgleich mit dem tatsächlichen Gebäude. Ein technischer Scan ersetzt nicht automatisch die fachliche Auswertung.

Liefergrenze und offene Bereiche prüfbar machen

Vereinbaren Sie Formate, Bezugssystem, Bearbeitungsumfang und die für den Zweck benötigte Genauigkeit mit den Fachleuten. Nicht zugängliche Räume und verdeckte Konstruktionen müssen im Ergebnis kenntlich bleiben. Sichtbare Geometrie beweist weder Material noch Tragfähigkeit. Ein späteres Bestellaufmaß für konkrete Bauteile ist gegebenenfalls eine eigene, genauer festzulegende Leistung.

Ausgefülltes Planungsbeispiel

Fiktiver Aufmaßauftrag: Für einen Grundrissumbau werden aktuelle Grundrisse und ein Schnitt benötigt. Das Angebot liefert zunächst nur Scandaten. Die Ergänzung benennt die tatsächlich benötigten ausgewerteten Pläne und markiert einen nicht zugänglichen Raum als offen. Die Planer erhalten damit einen definierten Arbeitsstand statt eines ungeklärten Datensatzes.

Arbeitsblatt für den beschriebenen Fall

Redaktionelles Beispiel zur Auftragsklärung; kein technischer Nachweis oder amtliches Formular.
PlanungspunktIm Beispiel festhaltenZu klären
VerwendungszweckGrundrissumbau und HöhenabgleichBenötigte Pläne statt nur Gerätetechnik benennen
LieferungScandaten allein zunächst angebotenAuswertung, Formate und Umfang vereinbaren
LückeEin Raum nicht zugänglichIm Ergebnis sichtbar als offen kennzeichnen

Häufige Fragen

Nicht automatisch. Erfasste sichtbare Geometrie und verdeckte Konstruktion sind unterschiedliche Informationen.

Nicht ohne entsprechende Vereinbarung und Eignung. Der konkrete Bestellzweck und notwendige Bauzustand müssen gesondert geklärt sein.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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