Ratgeber

Fenstertausch: Bestandsaufmaß und Bestellfreigabe prüfen

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Beim Fenstertausch reichen die sichtbaren Abmessungen des alten Rahmens nicht als vollständige Bestellgrundlage. Wandaufbau, Anschlüsse und Höhenbezug gehören zum Aufmaßtermin.

Öffnungen unverwechselbar kennzeichnen

Erstellen Sie einen Raumplan mit Etage, Fassadenseite und Elementnummer. Ein Übersichtsbild und Detailbilder erhalten dieselbe Nummer. Vermerken Sie, ob das alte Element erhalten, ersetzt oder in seiner Aufteilung verändert werden soll. Zwei gleich aussehende Fenster können verschiedene Anschlüsse besitzen. Übertragen Sie deshalb die Angaben einer Öffnung nicht ungeprüft auf die nächste.

Maßbezug und Bestand gemeinsam lesen

Die REHAU-Montagerichtlinie ARTEVO behandelt im Abschnitt Aufmaß die Aufnahme am tatsächlichen Bauwerk einschließlich Laibungen, Wandbekleidungen und Höhenbezug. Dies ist ein konkretes Herstellersystem, keine allgemeine Abzugsformel. Fragen Sie im eigenen Aufmaßblatt, worauf Breite und Höhe bezogen sind, wer die Aufnahme durchgeführt hat und welche Bereiche noch verdeckt waren. Ein handschriftliches Maß ohne Bezug bleibt eine Rückfrage.

Spätere Arbeiten vor der Fertigung klären

Geplante Fassadenarbeiten, neue Außenfensterbänke und veränderte Bodenaufbauten werden als Schnittstellen ergänzt. Bei einer Fenstertür ist der untere Anschluss gesondert zu planen. Lassen Sie den Fachbetrieb kennzeichnen, welche Beobachtung bestätigt ist und welche Untersuchung noch fehlt. Eine eigene Vermutung über tragendes Mauerwerk oder verdeckte Abdichtung wird nicht als gesicherter Bestand eingetragen.

Fiktives Beispiel: zwei ähnliche Küchenfenster

In einem erfundenen Altbau erhalten die Küchenfenster die Nummern K-01 und K-02. Bei K-01 ist die äußere Laibung zugänglich, bei K-02 verdeckt eine Verkleidung den Anschluss. Die Übersicht nennt für K-02 ausdrücklich einen noch offenen Befund. Der Betrieb legt fest, wie er diesen vor der Fertigungsfreigabe klärt. Die Familie bestellt nicht einfach zweimal das vermeintlich gleiche Element.

Ergebnis des Termins festhalten

Bitten Sie um die aktuelle Elementliste mit Revisionsdatum und die offenen Punkte mit zuständiger Person. Markieren Sie Änderungen gegenüber dem Angebot, beispielsweise eine andere Öffnungsrichtung oder einen zusätzlichen Anschlussauftrag. Erst die fachlich bestätigte Bestellfassung verbindet Maße und Ausführung. Diese Seite ersetzt keine Prüfung von Tragfähigkeit, Bauphysik, Genehmigung oder Lüftung; solche Fragen werden gesondert zugeordnet.

Aufmaßblatt für die Bestellung

FeldEintragenRückfrage
ElementNummer und RaumEindeutige Zuordnung?
MaßeAufnahme und BezugFertigungsmaß bestätigt?
BestandWand und AnschlüsseWas ist verdeckt?
ÄnderungenFassade, Bank, BodenWer bestätigt das Detail?

Häufige Fragen

Nicht als ungeprüfte vollständige Fertigungsgrundlage. Der Fachbetrieb muss die tatsächliche Öffnung und die geplante Anschlusssituation bewerten.

Als offenen Punkt dokumentieren und mit dem Betrieb einen geeigneten Untersuchungsschritt vor der Bestellfreigabe vereinbaren.

Nur wenn Zuständigkeit, Stand und fachliche Bestätigung entsprechend geklärt sind. Ihre Übersicht allein gibt keine Ausführung frei.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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