Ratgeber
Abschlagsrechnung bei Sanierung: Baufortschritt zuordnen
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Leistung und Nachweis positionsweise abgleichen
§ 632a BGB bezieht den Abschlag auf den Wert erbrachter geschuldeter Leistungen und verlangt eine beurteilbare Aufstellung. Die Vorschrift behandelt auch nicht vertragsgemäße Leistung und die Beweislast bis zur Abnahme. Für angelieferte oder eigens angefertigte bereitgestellte Stoffe beziehungsweise Bauteile nennt sie zusätzliche Voraussetzungen zur Eigentumsübertragung oder Sicherheit. Deshalb wird ein Fenster auf der Baustelle nicht einfach wie ein fertig eingebautes mangelfreies Fenster verbucht. Ob die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist gesondert zu beurteilen.
Besondere Verbraucherschutzregeln nur beim passenden Vertrag anwenden
Ein einzelner Sanierungsauftrag ist nicht allein wegen eines privaten Auftraggebers automatisch ein Verbraucherbauvertrag. § 650i nennt hierfür den Neubau oder erhebliche Umbaumaßnahmen und weitere Voraussetzungen des Vertragstyps. Nur bei entsprechender Einordnung werden die besonderen Regeln des § 650m passend hinzugenommen. Dieser Text gibt weder eine universelle Abschlagsgrenze noch einen Standard-Zahlungsplan für jeden Handwerkerauftrag vor. Unklare Leistungsstände, Mängel und Sicherheiten bleiben mit der tatsächlich geforderten Summe zur geeigneten Vertragsprüfung sichtbar.
Ausgefülltes Planungsbeispiel
Redaktioneller Rechnungsabgleich: Die Abschlagsaufstellung nennt Fensterlieferung und vollständigen Einbau als einen bereits erreichten Stand. Vor Ort liegt das konkrete Fenster geschützt bereit, ist aber noch nicht eingesetzt; Anschlussarbeiten fehlen. Die Prüfung trennt deshalb Lieferung von Montage und fordert die tatsächliche Wert- und Nachweiszuordnung einschließlich der für bereitgestellte Bauteile nötigen Voraussetzungen. Eine weitere Position zu fertig ausgeführten Leistungen wird separat beurteilt. Der Artikel entscheidet nicht aus dieser Beobachtung, welcher Betrag im tatsächlichen Vertrag sofort fällig ist.
Entscheidung und nächste Schritte
| Entscheidung im Beispiel | Variante oder Befund | Konkrete Folge |
|---|---|---|
| Geliefertes Fenster | Bereitgestellt, aber noch nicht eingebaut | Eigene Voraussetzungen und Wertzuordnung der Bauteile prüfen |
| Einbau | Montage und Anschlüsse fehlen | Nicht als fertig ausgeführten Stand bestätigen |
| Vertragstyp | Privater Auftraggeber allein reicht nicht | Anwendbarkeit besonderer Verbraucherbauvertragsregeln klären |
Häufige Fragen
Das ist keine allgemeine Regel jedes Auftrags. Die besonderen Vorschriften müssen zum tatsächlichen Vertragstyp passen.
Es ersetzt weder die Leistungs-/Wertaufstellung noch die weiteren Voraussetzungen für bereitgestellte Bauteile.
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Bundesrecht: BGB § 632a,aktueller Abruf02.11.2026 – Aktueller einzelner Paragraph vollständig tatsächlich gelesen, alle Absätze. Nur der im jeweiligen Artikel konkret eingegrenzte Werk-/Bauvertrags-, Vergütungs-, Änderungs-, Abnahme- oder Nacherfüllungsbezug. (Stand 2026-11-02)
- Bundesrecht: BGB § 650i,aktueller Abruf02.11.2026 – Aktueller einzelner Paragraph vollständig tatsächlich gelesen, alle Absätze. Nur der im jeweiligen Artikel konkret eingegrenzte Werk-/Bauvertrags-, Vergütungs-, Änderungs-, Abnahme- oder Nacherfüllungsbezug. (Stand 2026-11-02)
- Bundesrecht: BGB § 650m,aktueller Abruf02.11.2026 – Aktueller einzelner Paragraph vollständig tatsächlich gelesen, alle Absätze. Nur der im jeweiligen Artikel konkret eingegrenzte Werk-/Bauvertrags-, Vergütungs-, Änderungs-, Abnahme- oder Nacherfüllungsbezug. (Stand 2026-11-02)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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