Rohbau & Innenausbau

Was ist ein Pultdach?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Definition

Ein Pultdach besitzt eine einzelne geneigte Dachfläche mit einer hohen und einer niedrigen Dachkante. Der Niederschlag wird über den geplanten Dachaufbau zur tieferen Seite geführt.

Einfache Erklärung

Die Dachform ist von der Dachdeckung und Abdichtung zu unterscheiden. Ein flach geneigtes Pultdach braucht einen für seine Neigung und Beanspruchung geeigneten Dachaufbau. Schindeln, Metallprofile, Platten oder Abdichtungsbahnen sind deshalb nicht beliebig austauschbar. Untergrund, Befestigung, Überlappungen und Anschlüsse richten sich nach dem gewählten System. Die niedrige Dachseite legt einen wichtigen Entwässerungspunkt fest: Rinne, Fallrohr und Ableitziel sind zusammen zu planen. Am Grundstücksrand darf die Ausrichtung nicht allein nach der Optik gewählt werden. Neben Bauhöhe und örtlichen Vorgaben zählen Wind, Schnee, Verankerung und Wartungszugang. Ein angebautes Carport-Pultdach verlangt zusätzlich einen geeigneten Hausanschluss; bei freistehender Bauweise ist die eigene Aussteifung entscheidend. Die Bezeichnung Pultdach bedeutet weder ein bestimmtes Gefälle noch eine pauschale Eignung für Photovoltaik oder Dachbegrünung. Solche Zusatzlasten brauchen eine gesonderte Prüfung.

Beispiel aus der Praxis

Das Gartenhaus erhält eine zur Gartenseite geneigte Dachfläche. Vor Bestellung werden die tatsächliche Dachneigung, der passende Belag und die Ableitung des Regenwassers festgelegt. Eine spätere Begrünung wird erst nach Prüfung der Zusatzlasten erwogen.

Typische Fehler

Dachform mit Abdichtungsart verwechseln. Einen Belag ohne Eignung für die Neigung einsetzen. Regenwasser zum Nachbargrundstück führen oder zusätzliche Dachlasten ungeprüft aufbringen.

Häufige Fragen

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

Bau-Lex Wochenbrief

Wissen, was beim Bauen zählt

Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.

Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.