Was ist ein Planungsauftrag?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Planungsauftrag ist der Vertrag zwischen Bauherr und Architekt oder Ingenieur, der den Umfang der zu erbringenden Planungsleistungen, die Verguetung und die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt.
Einfache Erklärung
Der Planungsauftrag definiert, welche Leistungsphasen der Architekt uebernimmt (z. B. nur LP 1-4 oder alle LP 1-9 nach HOAI). Er regelt Honorar, Termine, Haftung und Kuendigungsmodalitaeten. Seit 2021 ist die HOAI nur noch als Orientierungshilfe verbindlich - die Honorare koennen frei verhandelt werden. Ein schriftlicher Planungsauftrag schuetzt beide Seiten vor Missverstaendnissen.
Beispiel aus der Praxis
Herr Klein beauftragt eine Architektin mit den Leistungsphasen 1-5 fuer seinen Neubau. Der Planungsauftrag regelt: Honorar nach HOAI-Orientierung (Honorarzone III), Terminplan, Haftpflichtversicherung und die Option, spaeter auch LP 6-8 zu beauftragen.
Typische Fehler
Muendliche Planungsauftraege fuehren zu Streit ueber den Leistungsumfang. Auch das Beauftragen aller 9 Leistungsphasen auf einmal ohne Stufenvertrag birgt Risiken, falls die Zusammenarbeit nicht funktioniert.
Kosten
Das Architektenhonorar fuer ein Einfamilienhaus (300.000 Euro Baukosten, Honorarzone III) betraegt nach HOAI-Orientierung ca. 30.000-50.000 Euro fuer alle Leistungsphasen.
Häufige Fragen
Bau-Lex Wochenbrief
Wissen, was beim Bauen zählt
Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.
Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.