Was ist Objektplanung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Objektplanung ist die Gesamtheit der architektonischen Planungsleistungen fuer ein Gebaeude - von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach HOAI.
Einfache Erklärung
Die Objektplanung umfasst alle Planungsleistungen des Architekten fuer das Gebaeude selbst. Sie ist abzugrenzen von Fachplanungen wie Tragwerksplanung oder Haustechnikplanung. Der Objektplaner koordiniert alle Fachplaner und ist Hauptansprechpartner des Bauherrn. Die Objektplanung durchlaeuft alle neun Leistungsphasen der HOAI.
Beispiel aus der Praxis
Frau Schneider beauftragt einen Architekten mit der Objektplanung ihres Einfamilienhauses. Er erstellt den Entwurf, koordiniert Tragwerksplaner und Haustechnikplaner, reicht den Bauantrag ein und ueberwacht die Baustelle. Die Fachplaner werden separat beauftragt.
Typische Fehler
Bauherren verwechseln Objektplanung mit der gesamten Planung. Fachplanungen (Statik, Haustechnik, Energieberatung) sind zusaetzliche Leistungen mit separaten Vertraegen und Kosten.
Kosten
Die Objektplanung nach HOAI macht den groessten Teil des Architektenhonorars aus - typisch 70-80 % der Gesamtplanungskosten.
Häufige Fragen
Bau-Lex Wochenbrief
Wissen, was beim Bauen zählt
Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.
Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.