Modulhaus-Anbieter prüfen: Checkliste für Angebot und Lieferung
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Prüfen Sie ein Modulhausangebot mit einer gemeinsamen Liste für System, Leistungsumfang, Lieferung, bauseitige Arbeiten und Übergabe. Vermerken Sie bei jedem Punkt: enthalten, separat, offen oder nicht relevant. Eine offene Position braucht eine schriftliche Klärung vor der Entscheidung.
Modulhaus-Anbieter prüfen: Checkliste für Angebot und Lieferung
Prüfen Sie ein Modulhausangebot mit einer gemeinsamen Liste für System, Leistungsumfang, Lieferung, bauseitige Arbeiten und Übergabe. Vermerken Sie bei jedem Punkt: enthalten, separat, offen oder nicht relevant. Eine offene Position braucht eine schriftliche Klärung vor der Entscheidung.
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System und Planung
Leistungsumfang und Schnittstellen
Lieferung, Montage und Termin
Preis, Unterlagen und Entscheidung
Schritt-für-Schritt Anleitung
Angebot übertragen
Übertragen Sie die beschriebenen Leistungen in die Prüfliste und kennzeichnen Sie enthaltene, separate und offene Positionen.
Offene Punkte nachfragen
Fordern Sie konkrete Antworten mit Projektbezug an. Ordnen Sie Zuständige und Termine zu.
Umfänge vergleichen
Vergleichen Sie erst nach Klärung denselben Leistungsumfang. Dokumentieren Sie weiterhin offene Punkte.
Anwendungsbeispiel
Anwendungsbeispiel: Anbieter A nennt Lieferung, Anbieter B Lieferung und Montage. Sie führen Entladung, Montage, Gründung und Anschlussarbeiten als getrennte Punkte. So wird sichtbar, welche Positionen noch zu klären sind, bevor die Angebotssummen gegenübergestellt werden.
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Art. 249 § 2 EGBGB: Inhalt der Baubeschreibung – Absätze 1 und 2: wesentliche Eigenschaften, Ausstattung und Angaben zur Fertigstellung (Stand 2026-10-11)
- § 650i BGB: Verbraucherbauvertrag – Absatz 1: Neubau oder erhebliche Umbaumaßnahmen durch Unternehmer für Verbraucher (Stand 2026-10-11)
- Bundesbau: Serielles Bauen – Vorteile, Nachteile, Tools, Technologien und Trends – Interview: Raummodule und Transport vorgefertigter Elemente (Stand 2026-10-11)
- DIBt: Grundsätze für den Modulbau – Meldung vom 22.01.2024, Hinweis auf Nachweisgrundsätze Stand 10.02.2025 (Stand 2026-10-11)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.