Baukosten

Kreditabruf: Kosten der Bereitstellung

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Definition

Bereitstellungszinsen können nach der vereinbarten freien Zeit auf noch nicht abgerufene Darlehensteile anfallen. Beginn, Höhe, Bemessungsbasis und Abrechnung ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Sie sind von den Zinsen auf bereits ausgezahltes Kapital zu unterscheiden. Ein späterer Bauabschnitt kann deshalb auch die Finanzierungskosten verändern.

Einfache Erklärung

Für den Abruf eines Baukredits genügt nicht allein ein unterschriebener Vertrag. Es können konkrete Unterlagen und Bedingungen für einzelne Auszahlungen erforderlich sein. Bleibt ein vereinbarter Kreditteil zunächst ungenutzt, ist zu prüfen, ob und ab wann dafür Bereitstellungszinsen anfallen. Eine allgemeine kostenlose Monatszahl wird hier nicht festgelegt. Ein brauchbares Leseblatt nennt Startpunkt der Frist, deren Ende, den vereinbarten Satz mit Zeiteinheit und die zugrunde gelegte noch nicht abgerufene Summe. Eine Monats- und eine Jahresangabe dürfen nicht ohne passende Umrechnung gegenübergestellt werden. Auch die Frage, wie Teilabrufe in der Abrechnung berücksichtigt werden, gehört zum konkreten Angebot. Der Bauzeitenplan und die Finanzierung hängen über den Mittelbedarf zusammen. Ein verschobener Abruf kann die bislang angesetzte freie Zeit überschreiten. Daraus folgt keine Empfehlung, Geld ohne fachlich geklärten Bedarf oder erfüllte Voraussetzungen vorzeitig abzurufen. Stimmen Sie Veränderungen mit der finanzierenden Stelle ab. Bewahren Sie vereinbarten Auszahlungsplan, tatsächliche Abrufe und zugehörige Abrechnungen zusammen auf. Fragen Sie bei Abweichungen nach der verwendeten Kapitalbasis und dem Zeitraum. Eine gewünschte Fristverlängerung oder eine Verringerung des Darlehens ist nicht schon dadurch vereinbart, dass sie für den Bauablauf hilfreich wäre.

Beispiel aus der Praxis

Fiktiver Ablauf: Ein Darlehen wird in zwei Teilen gebraucht. Der erste Teil ist ausgezahlt, der zweite wegen eines späteren Bauabschnitts noch nicht. Die Bauherrin lässt für denselben Monat getrennt erklären, welche regulären Zinsen auf den ausgezahlten Teil und welche vereinbarten Bereitstellungskosten auf den übrigen Teil entfallen. Sie setzt beide Kosten nicht für denselben Kapitalteil doppelt an.

Typische Fehler

Eine kostenlose Frist aus einem anderen Bankangebot übernehmen; Monats- und Jahressatz verwechseln; Kreditgenehmigung als vollständige Auszahlbarkeit verstehen; eine Bauverzögerung im Zahlungsplan nicht nachführen.

Häufige Fragen

Nein. Prüfen Sie Frist und Startpunkt im konkreten Angebot.

Das kann den noch nicht ausgezahlten Anteil betreffen. Lassen Sie die tatsächliche Berechnungsbasis erklären.

Ein Abruf muss zu Bedarf, Vertrag und Voraussetzungen passen. Diese Begriffserklärung empfiehlt keinen vorgezogenen Abruf.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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