Was ist Bauleitplanung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Bauleitplanung ist das Instrument der Gemeinden zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung – sie besteht aus Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
Einfache Erklärung
Die Bauleitplanung ist in §§ 1–13 BauGB geregelt und erfolgt in zwei Stufen: Der Flächennutzungsplan (F-Plan) als vorbereitender Bauleitplan stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Der Bebauungsplan (B-Plan) als verbindlicher Bauleitplan setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet rechtsverbindlich fest. Bürger können im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgeben.
Beispiel aus der Praxis
Eine Gemeinde will ein neues Wohngebiet ausweisen. Zunächst wird der Flächennutzungsplan geändert (Ackerfläche → Wohnbaufläche). Dann wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der z.B. Einzel- und Doppelhäuser mit max. 2 Geschossen festsetzt. Bürger werden zweimal beteiligt.
Typische Fehler
Die öffentliche Auslegung verpassen. Als betroffener Nachbar oder Grundstückseigentümer sollte man die Bekanntmachungen im Amtsblatt verfolgen und fristgerecht Einwendungen erheben.
Häufige Fragen
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