Was ist eine Zisterne und braucht sie eine Genehmigung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Definition
Ob eine Regenwasserzisterne Anzeigen oder Genehmigungen benötigt, hängt von Einbauort, Nutzung und Überlauf ab. Baurecht, Wasserrecht, Gesundheitsamt und örtliche Anschlussbedingungen sind getrennt zu prüfen; eine Gartenanlage ist nicht automatisch von allen Anforderungen befreit.
Einfache Erklärung
Prüfen Sie vier Bereiche vor Bestellung: 1. Bauamt: Einbau, Lage, örtlicher Plan und anwendbare Landesregeln. 2. Wasserbehörde: Überlauf, Einleitung oder Versickerung; § 46 Absätze 2 und 3 WHG stellt keine allgemeine Erlaubnisfreiheit her. 3. Gesundheitsamt: § 12 TrinkwV betrifft eine Nichttrinkwasseranlage im selben Gebäude wie eine Gebäudewasserversorgungsanlage; die Errichtung ist dort spätestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen. 4. Wasserversorger und Entwässerungsbetrieb: örtliche Anschluss-, Mess- und Gebührenbedingungen klären. Bei einer Verbindung verlangt § 13 TrinkwV eine regelgerechte Sicherungseinrichtung; Leitungen und Entnahmestellen müssen eindeutig gekennzeichnet und gegen Fehlgebrauch gesichert sein. Eine pauschale Pflichtanzeige beim Bauamt allein wegen WC-Nutzung lässt sich aus § 12 nicht ableiten.
Beispiel aus der Praxis
Planungsbeispiel: Ein Speicher soll Garten und WC versorgen, der Überlauf in eine Rigole führen. Die Bauherrschaft lässt drei getrennte Fragen beantworten: Gebäudetechnik und Anzeige beim Gesundheitsamt, Standortzulässigkeit sowie Überlauf/Versickerung. Erst danach werden örtliche Gebühren und ein gegebenenfalls verfügbares Förderprogramm in die Wirtschaftlichkeitsrechnung aufgenommen.
Typische Fehler
Speicherung wird mit erlaubnisfreier Versickerung verwechselt; ein Beispiel-Förderbetrag wird als Anspruch angenommen; eine Trinkwassernachspeisung wird ohne passende Sicherung vorgesehen. Jahresertrag oder Tankvolumen sind keine Garantie für Versorgung während einer Trockenphase.
Kosten
Vollständige Leistungen und örtliche Bedingungen anbieten lassen. Die Kostenseite erklärt ein frei gesetztes Rechenbeispiel; es ist keine Preisprognose. Förderung und Gebührenentlastung nur mit bestätigten aktuellen Bedingungen ansetzen.
Häufige Fragen
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Umweltbundesamt: Nachhaltige Regenwassernutzung – Stand 11.07.2025: Nutzung, Wartung und Einzelfallwirtschaftlichkeit; keine aktuelle Preis- oder Gebührenzusage. Geprüft am 07.10.2026.
- Trinkwasserverordnung § 12 – Nichttrinkwasseranlagen – Anzeige beim Gesundheitsamt im dort genannten Gebäudekontext; keine allgemeine Bau- oder Wasserversorgeranzeige daraus abgeleitet. Geprüft am 07.10.2026.
- Trinkwasserverordnung § 13 – Sicherung und Kennzeichnung – Absätze 3 und 4: Sicherungseinrichtung sowie Kennzeichnung und Schutz der Entnahmestellen; keine technische Ausführungsplanung. Geprüft am 07.10.2026.
- Wasserhaushaltsgesetz § 46 – Ausnahmen – Absätze 2 und 3: bedingte Ausnahme für schadlose Versickerung und Landesrecht; keine bundesweite Erlaubnisfreiheit. Geprüft am 07.10.2026.
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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