Grundstück & Vermessung

Was ist eine Zisterne und braucht sie eine Genehmigung?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Definition

Ob eine Regenwasserzisterne Anzeigen oder Genehmigungen benötigt, hängt von Einbauort, Nutzung und Überlauf ab. Baurecht, Wasserrecht, Gesundheitsamt und örtliche Anschlussbedingungen sind getrennt zu prüfen; eine Gartenanlage ist nicht automatisch von allen Anforderungen befreit.

Einfache Erklärung

Prüfen Sie vier Bereiche vor Bestellung: 1. Bauamt: Einbau, Lage, örtlicher Plan und anwendbare Landesregeln. 2. Wasserbehörde: Überlauf, Einleitung oder Versickerung; § 46 Absätze 2 und 3 WHG stellt keine allgemeine Erlaubnisfreiheit her. 3. Gesundheitsamt: § 12 TrinkwV betrifft eine Nichttrinkwasseranlage im selben Gebäude wie eine Gebäudewasserversorgungsanlage; die Errichtung ist dort spätestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen. 4. Wasserversorger und Entwässerungsbetrieb: örtliche Anschluss-, Mess- und Gebührenbedingungen klären. Bei einer Verbindung verlangt § 13 TrinkwV eine regelgerechte Sicherungseinrichtung; Leitungen und Entnahmestellen müssen eindeutig gekennzeichnet und gegen Fehlgebrauch gesichert sein. Eine pauschale Pflichtanzeige beim Bauamt allein wegen WC-Nutzung lässt sich aus § 12 nicht ableiten.

Beispiel aus der Praxis

Planungsbeispiel: Ein Speicher soll Garten und WC versorgen, der Überlauf in eine Rigole führen. Die Bauherrschaft lässt drei getrennte Fragen beantworten: Gebäudetechnik und Anzeige beim Gesundheitsamt, Standortzulässigkeit sowie Überlauf/Versickerung. Erst danach werden örtliche Gebühren und ein gegebenenfalls verfügbares Förderprogramm in die Wirtschaftlichkeitsrechnung aufgenommen.

Typische Fehler

Speicherung wird mit erlaubnisfreier Versickerung verwechselt; ein Beispiel-Förderbetrag wird als Anspruch angenommen; eine Trinkwassernachspeisung wird ohne passende Sicherung vorgesehen. Jahresertrag oder Tankvolumen sind keine Garantie für Versorgung während einer Trockenphase.

Kosten

Vollständige Leistungen und örtliche Bedingungen anbieten lassen. Die Kostenseite erklärt ein frei gesetztes Rechenbeispiel; es ist keine Preisprognose. Förderung und Gebührenentlastung nur mit bestätigten aktuellen Bedingungen ansetzen.

Häufige Fragen

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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