Rezyklierte Gesteinskörnung: Bestandteil für neuen Beton
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Definition
Rezyklierte Gesteinskörnung entsteht durch die Aufbereitung von bereits verbautem Beton oder anderen anorganischen Baustoffen. Sie kann als Bestandteil für neuen Beton vorgesehen werden. Der aufbereitete Zuschlag und der daraus hergestellte Beton sind unterschiedliche Produkte; die Bezeichnung allein bestätigt keine Eignung für ein bestimmtes Bauteil.
Einfache Erklärung
Die Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau unterscheidet rezyklierte von wiedergewonnener Gesteinskörnung. Letztere stammt in der dort beschriebenen Abgrenzung aus zuvor noch nicht verbautem Beton, etwa Produktionsresten. Bei rezyklierter Gesteinskörnung sind unter anderem Zusammensetzung, bautechnische Eigenschaften und umweltrelevante Eigenschaften für die Verwendung zu beachten. Im Gespräch mit dem Betonhersteller sollten deshalb Ausgangsmaterial, vorgesehene Verwendung und die zugehörigen Nachweise eindeutig benannt werden. Eine Körnung für eine ungebundene Schüttung wird nicht allein wegen des gleichen Ausgangsmaterials zu einem geeigneten Betonzuschlag. Die RC-Materialklasse nach Ersatzbaustoffverordnung beantwortet eine andere Klassifizierungsfrage. Für die konkrete Betonzusammensetzung und das Bauteil bleibt eine eigene fachliche Zuordnung nötig. Dieses Begriffsblatt gibt keine Mischungsanteile, Festigkeits- oder Expositionsklassen vor. Es bestätigt weder Schadstofffreiheit noch eine bestimmte Klimabilanz.
Beispiel aus der Praxis
Fiktiver Abstimmungsfall: Für ein Betonbauteil wird ein Recyclinganteil gewünscht. Im Angebot steht jedoch nur „RC-Material“. Die Planerin fragt nach der tatsächlich vorgesehenen Gesteinskörnung und ihrer Zuordnung zum angebotenen Beton. Material für eine Schüttung wird nicht ungeprüft als Betonzuschlag bestellt. Das Beispiel legt weder einen zulässigen Anteil noch eine Betonrezeptur fest.
Typische Fehler
Gesteinskörnung mit fertigem Beton gleichsetzen; Produktionsreste und Material aus dem Rückbau ohne Herkunftsangabe zusammenfassen; die Bezeichnung RC als vollständigen Eignungsnachweis lesen. Bei einer anderen Herkunft oder Verwendung werden die benötigten Eigenschaften erneut zugeordnet.
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Recycling im konstruktiven Betonfertigteilbau – Abschnitte Wiedergewonnene und rezyklierte Gesteinskörnung sowie technische Einsatzgrenzen/Planungshinweise (Stand 2026-10-25)
- § 2 ErsatzbaustoffV – Begriffsbestimmungen – Nummern 11,13 und29: Materialwerte, Materialklasse und Recycling-Baustoff; tatsächliche HTML-Datei des Bundesportals lokal gelesen (Stand 2026-10-25)
- Anlage 1 ErsatzbaustoffV – Abkürzungsverzeichnis und Materialwerte – Abkürzungsverzeichnis und Tabellenkopf Tabelle1: RC-1,RC-2,RC-3 (Stand 2026-10-25)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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