Ratgeber
Unterverteilung modernisieren: Räume und Versorgungsbereiche ordnen
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Versorgungsgrenzen vor der Ausstattungsentscheidung klären
Ordnen Sie den vorhandenen Verteilungsbereich den tatsächlich versorgten Räumen zu. Fehlende oder widersprüchliche Kennzeichnungen müssen fachlich untersucht werden. Beschreiben Sie zusätzliche Nutzungen und gewünschte spätere Erweiterungen, ohne daraus selbst Stromkreis- oder Schutzgerätewerte abzuleiten. Die ELEKTRO+-Unterlagen behandeln diese Aufgaben als Planungsthemen, nicht als universelle Bestandsfreigabe.
Umbauzustand und spätere Dokumentation abstimmen
Der Auftrag sollte festlegen, welche vorhandenen Teile bleiben und wie die betroffenen Bereiche während der Arbeiten versorgt beziehungsweise abgeschaltet werden. Dokumentieren Sie die Grenze zu vorgelagerten Anlagenteilen. Eine Anschlussleistungsprüfung des ganzen Hauses ist eine andere Aufgabe. Nach der Ausführung müssen Zuordnungen und vereinbarte Prüfunterlagen den tatsächlichen Umfang nachvollziehbar zeigen.
Ausgefülltes Planungsbeispiel
Fiktiver Umbau: Eine Unterverteilung versorgt Küche und Obergeschoss, die Beschriftung ist unvollständig. Vor der neuen Kücheninstallation lässt der Fachbetrieb den Versorgungsumfang klären. Der Auftrag benennt danach den konkreten Verteilungsumbau und die weitergenutzten Anlagenteile; die Hausanschlusskapazität wird nicht aus freien Geräteplätzen abgeleitet.
Arbeitsblatt für den beschriebenen Fall
| Planungspunkt | Im Beispiel festhalten | Zu klären |
|---|---|---|
| Zuordnung | Küche und Obergeschoss teilweise unklar | Vor Umbau fachlich aufnehmen |
| Anforderung | Neue Küchenfunktionen vorgesehen | Konkreten Ausbauumfang übergeben |
| Abgrenzung | Vorgelagerte Anlage bleibt betroffen | Prüf- und Leistungsgrenze dokumentieren |
Häufige Fragen
Nein. Diese Bereiche und ihre jeweiligen Nachweise sind getrennt zu bestimmen.
Nein. Die fachliche Bewertung hängt von der konkreten Anlage ab und nicht allein von der sichtbaren Anzahl freier Plätze.
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Niederspannungsanschlussverordnung § 13 – Elektrische Anlage – Niederspannungsanschlussverordnung, § 13 Absätze 1–4. (Stand 2026-10-28)
- Alte Elektroanlage, neue Anforderungen, 28. Mai 2026 – Beitrag vom 28. Mai 2026: Modernisierung bei geänderter Nutzung und zusätzlichen elektrischen Verbrauchern. (Stand 2026-10-28)
- Modernisierungsratgeber, 7. Auflage Oktober 2026 – Modernisierungsratgeber, 7. Auflage, Oktober 2026, S. 12–23. (Stand 2026-10-28)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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