Ratgeber
HOAI-Leistungsphasen beim Einfamilienhaus: LPH 1 bis 9
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Die neun Leistungsphasen strukturieren Architektenleistungen. Sie sind jedoch keine automatisch beauftragte Komplettleistung und kein Bauzeitenplan.
Auf einen Blick
- Entwurf
- LPH 1–4 bis zur Genehmigung
- Ausführung
- LPH 5 mit 25 % bewertet
- Vergabe
- LPH 6–7 mit 14 % bewertet
- Baustelle
- LPH 8 mit 32 % bewertet
LPH 1 – Grundlagenermittlung (2 %)
Aufgabenstellung, Ortsbesichtigung, Beratungs- und Untersuchungsbedarf sowie weitere fachlich Beteiligte werden geklärt und dokumentiert.
LPH 2 – Vorplanung (7 %)
Grundlagen werden analysiert, Varianten entwickelt und mit einer ersten Kostenschätzung sowie dem Planungsrahmen verbunden.
LPH 3 – Entwurfsplanung (15 %)
Das abgestimmte Konzept wird technisch, gestalterisch und wirtschaftlich zum vollständigen Entwurf mit Kostenberechnung entwickelt.
LPH 4 – Genehmigungsplanung (3 %)
Erforderliche Vorlagen und Anträge entstehen auf Basis des Entwurfs. Genehmigungsunterlagen sind regelmäßig noch keine ausführungsreifen Werkpläne.
LPH 5 – Ausführungsplanung (25 %)
Die genehmigte Lösung wird mit den für die Ausführung notwendigen Einzelangaben und koordinierten Beiträgen der Fachplaner detailliert.
LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe (10 %)
Mengen und Leistungsbeschreibungen schaffen die Grundlage für nachvollziehbare und vergleichbare Angebote.
LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)
Angebote werden eingeholt, geprüft und gewertet; Vergabevorschläge und Vertragsunterlagen werden zusammengestellt.
LPH 8 – Objektüberwachung (32 %)
Die Ausführung wird auf Übereinstimmung mit Genehmigung, Verträgen, Plänen und einschlägigen Regeln überwacht und dokumentiert.
LPH 9 – Objektbetreuung (2 %)
Vereinbarte Leistungen nach Fertigstellung können unter anderem Begehung und Bewertung festgestellter Mängel umfassen.
Leistungsphasen für Gebäude
| LPH | Bezeichnung | Bewertung |
|---|---|---|
| 1 | Grundlagenermittlung | 2 % |
| 2 | Vorplanung | 7 % |
| 3 | Entwurfsplanung | 15 % |
| 4 | Genehmigungsplanung | 3 % |
| 5 | Ausführungsplanung | 25 % |
| 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % |
| 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % |
| 8 | Objektüberwachung | 32 % |
| 9 | Objektbetreuung | 2 % |
Häufige Fragen
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- HOAI § 34 – Leistungsphasen und Bewertungen für Gebäude.
- HOAI Anlage 10 – Grundleistungen und Beispiele Besonderer Leistungen.
- HOAI § 8 – Regelungen bei Teilbeauftragungen.
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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