Ratgeber
Aufstockung: Wetterschutz beim Öffnen des Dachs planen
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Drei Bauzustände in einem Phasenblatt verbinden
Die Zukunft-Bau-Leitlinie behandelt Schutz und Bauablauf beim Entfernen der vorhandenen Wetterhaut. Für die Aufstockung wird daraus ein eigener Abstimmungsauftrag: Bestandsdach wird abgenommen, das zusätzliche Geschoss entsteht, anschließend wird das neue Dach geschlossen. Lassen Sie für jeden Übergang den betroffenen Gebäudebereich, den vorgesehenen Schutzumfang und die zuständigen Planungs- und Ausführungsaufträge festhalten. Das Phasenblatt ersetzt keine technische Schutzplanung.
Geschossmontage und neuen Dachabschluss getrennt übergeben
Klären Sie vor der Vergabe, welches Ereignis jeweils die Schutzverantwortung des einen Auftragnehmers beendet und die des nächsten beginnen lässt. Eine Meldung „Geschoss montiert“ beschreibt noch keinen vollständigen Dachabschluss. Lassen Sie insbesondere offene Anschlussbereiche zwischen dem montierten neuen Geschoss und dem nachfolgenden Dachauftrag zuordnen. Bei einem geänderten Montagezustand muss die vereinbarte Übergabe fachlich neu geprüft werden; eine bloße Terminzeile genügt dafür nicht.
Schutzblatt mit dokumentiertem Übergabestand führen
Vereinbaren Sie, wer den tatsächlichen Bauzustand vor dem Wechsel dokumentiert und eine ungeklärte Schnittstelle an die Bauleitung meldet. Das Blatt sollte die Übergabe des Schutzauftrags ausdrücklich vom späteren Abschluss des gesamten Gewerks unterscheiden. Befestigungen, Windlasten, zulässige Belastungen und nachbaubare Provisorien werden hier nicht festgelegt. Für allgemeine abschnittsweise Dachsanierung bleibt der vorhandene Dachsanierungsratgeber zuständig.
Ausgefülltes Planungsbeispiel
Fiktive Aufstockung: Das Unternehmen für das zusätzliche Geschoss meldet seine Montage als beendet. Der anschließend beauftragte Dachbetrieb kann seine Leistung nach dem vereinbarten Umfang erst an einem noch herzustellenden Anschlussbereich beginnen. Im Phasenblatt wird diese Lücke vorab als eigener Übergabepunkt geführt: Die Bauleitung klärt den fachlich geplanten Schutzumfang und den zugehörigen Auftrag bis zur dokumentierten Übernahme durch den Dachbetrieb. „Geschoss fertig“ beendet diesen Schutzauftrag nicht automatisch.
Arbeitsblatt für den beschriebenen Fall
| Bauzustand im Beispiel | Dokumentierter Übergabepunkt | Offene Auftragsfrage |
|---|---|---|
| Vor Abnahme des Altdachs | Freigegebene Baufolge und zugeordneter Schutzauftrag liegen vor | Wer übernimmt die geöffnete Bestandshülle? |
| Zusätzliches Geschoss montiert | Montagestand und noch offener Dachanschluss festgehalten | Wer schützt bis zum Beginn des anschließenden Dachauftrags? |
| Übernahme durch Dachbetrieb | Übernommener Bereich und verbleibende Schutzaufgaben dokumentiert | Welche Schnittstelle gehört noch zum vorherigen Auftrag? |
| Neuer Wetterhautabschluss | Tatsächlicher Abschluss und Restpunkte an Bauleitung übergeben | Wer klärt verbleibende offene Bereiche vor Aufhebung des Provisoriums? |
Häufige Fragen
Nicht automatisch. Der tatsächliche Dach- und Anschlusszustand sowie der vereinbarte Umfang der folgenden Leistung müssen zur dokumentierten Übergabe passen.
Ein aufstockungsspezifisches Phasen- und Schnittstellenblatt mit Bauzuständen, Schutzaufträgen und Übergabepunkten. Die ausführungsreife technische Schutzplanung bleibt ein eigener Fachauftrag.
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Leitlinie zur Vereinfachung der Planung und Durchführung von Aufstockungs-/Erweiterungsmaßnahmen, Forschungsbericht 2019 – Gedruckte S. 7–14, 19–20, 23–31 und 136–144; PDF-Seiten jeweils 16 Seiten später. (Stand 2026-10-28)
- Planung ist wertvoll! Tipps für Bauherrinnen und Bauherren – Haupttext „Tipps für Bauherren“: Planung, Aufgabenverteilung und Leistungsphasen. (Stand 2026-10-28)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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