Ratgeber

AVCP-Unterlagen prüfen: Aufgabe, Stelle und Produkt verbinden

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

AVCP und neuen Regelungsweg trennen

Dieser Ratgeber behandelt Unterlagen im AVCP-Weg der BauPVO 2011. Das DIBt unterscheidet diesen von den AVS der neuen BauPVO 2024. Entscheidend ist die einschlägige technische Grundlage des Produkts. Bezeichnungen werden nicht allein aufgrund des Jahres 2026 ersetzt. Lassen Sie zuerst bestätigen, welcher Weg für die vorliegenden Unterlagen gilt.

Die Aufgabe vor der Bescheinigung bestimmen

Die DIBt-ETA-FAQ erläutert unterschiedliche Aufgaben: Im System 4 ist keine notifizierte Drittstelle erforderlich; bei 2+ betrifft deren Überwachung die werkseigene Produktionskontrolle. Diese Beispiele sind keine vollständige Systemübersicht. Aus einer kleineren Nummer folgt weder bessere Produkteignung noch eine frei wählbare Prüfroute. Unterschiedliche Merkmale können unterschiedliche Bewertungsaufgaben auslösen.

Unterlage und Zuständigkeitsbereich verbinden

Notieren Sie Produkt und Hersteller, betroffenes Merkmal, Dokumentart, Aussteller, Datum und beschriebenen Umfang. Eine Stelle muss für die relevante Aufgabe notifiziert sein; ein Name oder eine Kennnummer allein beschreibt diesen Umfang nicht. Die Informationsseite des DIBt verweist auf den geregelten Rahmen notifizierter Stellen. Lassen Sie den tatsächlichen Bereich anhand der einschlägigen europäischen Stelleninformation bestätigen.

Prüfbericht, Kontrolle und Produktleistung nicht gleichsetzen

Eine Bescheinigung über Produktionskontrolle ist nicht dasselbe wie ein beliebiger Leistungswert oder eine fertige Projektfreigabe. Die Herstellererklärung bleibt mit dem konkreten Produkt abzugleichen. Fehlende oder widersprüchliche Bezüge werden als Rückfrage dokumentiert. Eine Liefermappe wird nicht dadurch vollständig, dass sie viele Logos oder Prüfsiegel enthält.

Nur die offene Unterlagenfrage weitergeben

Formulieren Sie, welche Aufgabe oder welcher Merkmalsbereich aus dem Dokument nicht hervorgeht. Bitten Sie Hersteller beziehungsweise zuständige Fachstelle um die konkret zugehörige Unterlage und Zuordnung. Diese Seite stellt keine Zertifikate aus, überprüft keine reale Stelle abschließend und ersetzt keine Marktüberwachungs- oder Rechtsentscheidung.

Fiktives Entscheidungsbeispiel

Fiktiver Fall: Ein Anbieter legt eine Bescheinigung zur Produktionskontrolle vor. Die Anfrage betrifft jedoch eine bestimmte Produkteigenschaft. Der Einkauf lässt erklären, welchen Aufgabenbereich die Bescheinigung tatsächlich abdeckt und welche Unterlagen die angefragte Eigenschaft tragen. Er liest daraus keine eigene Zertifizierung ab.

Vergleich auf gleicher Grundlage

PrüffeldZuordnenNicht gleichsetzen
RegelungswegAVCP oder anderer WegJahr und Verfahren
AufgabeBewertung oder Kontrolle im konkreten BereichSystemnummer und Produktqualität
StelleNotifizierung für relevante AufgabeKennnummer und universelle Zuständigkeit
UnterlageProdukt-/MerkmalsumfangBeliebiges Zertifikat und Einbaueignung

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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