Ratgeber
AVCP-Unterlagen prüfen: Aufgabe, Stelle und Produkt verbinden
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
AVCP und neuen Regelungsweg trennen
Dieser Ratgeber behandelt Unterlagen im AVCP-Weg der BauPVO 2011. Das DIBt unterscheidet diesen von den AVS der neuen BauPVO 2024. Entscheidend ist die einschlägige technische Grundlage des Produkts. Bezeichnungen werden nicht allein aufgrund des Jahres 2026 ersetzt. Lassen Sie zuerst bestätigen, welcher Weg für die vorliegenden Unterlagen gilt.
Die Aufgabe vor der Bescheinigung bestimmen
Die DIBt-ETA-FAQ erläutert unterschiedliche Aufgaben: Im System 4 ist keine notifizierte Drittstelle erforderlich; bei 2+ betrifft deren Überwachung die werkseigene Produktionskontrolle. Diese Beispiele sind keine vollständige Systemübersicht. Aus einer kleineren Nummer folgt weder bessere Produkteignung noch eine frei wählbare Prüfroute. Unterschiedliche Merkmale können unterschiedliche Bewertungsaufgaben auslösen.
Unterlage und Zuständigkeitsbereich verbinden
Notieren Sie Produkt und Hersteller, betroffenes Merkmal, Dokumentart, Aussteller, Datum und beschriebenen Umfang. Eine Stelle muss für die relevante Aufgabe notifiziert sein; ein Name oder eine Kennnummer allein beschreibt diesen Umfang nicht. Die Informationsseite des DIBt verweist auf den geregelten Rahmen notifizierter Stellen. Lassen Sie den tatsächlichen Bereich anhand der einschlägigen europäischen Stelleninformation bestätigen.
Prüfbericht, Kontrolle und Produktleistung nicht gleichsetzen
Eine Bescheinigung über Produktionskontrolle ist nicht dasselbe wie ein beliebiger Leistungswert oder eine fertige Projektfreigabe. Die Herstellererklärung bleibt mit dem konkreten Produkt abzugleichen. Fehlende oder widersprüchliche Bezüge werden als Rückfrage dokumentiert. Eine Liefermappe wird nicht dadurch vollständig, dass sie viele Logos oder Prüfsiegel enthält.
Nur die offene Unterlagenfrage weitergeben
Formulieren Sie, welche Aufgabe oder welcher Merkmalsbereich aus dem Dokument nicht hervorgeht. Bitten Sie Hersteller beziehungsweise zuständige Fachstelle um die konkret zugehörige Unterlage und Zuordnung. Diese Seite stellt keine Zertifikate aus, überprüft keine reale Stelle abschließend und ersetzt keine Marktüberwachungs- oder Rechtsentscheidung.
Fiktives Entscheidungsbeispiel
Fiktiver Fall: Ein Anbieter legt eine Bescheinigung zur Produktionskontrolle vor. Die Anfrage betrifft jedoch eine bestimmte Produkteigenschaft. Der Einkauf lässt erklären, welchen Aufgabenbereich die Bescheinigung tatsächlich abdeckt und welche Unterlagen die angefragte Eigenschaft tragen. Er liest daraus keine eigene Zertifizierung ab.
Vergleich auf gleicher Grundlage
| Prüffeld | Zuordnen | Nicht gleichsetzen |
|---|---|---|
| Regelungsweg | AVCP oder anderer Weg | Jahr und Verfahren |
| Aufgabe | Bewertung oder Kontrolle im konkreten Bereich | Systemnummer und Produktqualität |
| Stelle | Notifizierung für relevante Aufgabe | Kennnummer und universelle Zuständigkeit |
| Unterlage | Produkt-/Merkmalsumfang | Beliebiges Zertifikat und Einbaueignung |
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- FAQ zur ETA – I.16–18, II.6, III Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (Stand 2026-10-22)
- Notifizierte Stellen – Bewertungs-/Überprüfungssysteme; jeweilige BauPVO und AVCP gegenüber AVS (Stand 2026-10-22)
- Marktzugang und Verwendung von Bauprodukten – Abschnitte BauPVO 2011/BauPVO 2024 und Bauwerksanforderungen (Stand 2026-10-22)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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