Ratgeber
WDVS-Lieferung abgleichen: Komponenten der Systemliste zuordnen
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Auf der Baustelle liegen Dämmplatten, Säcke und Zubehör. Ein gemeinsamer Herstellername beantwortet noch nicht, ob jede Position dem tatsächlich vereinbarten Fassadensystem entspricht. Der Abgleich beginnt mit dessen bestätigter Liste.
Die richtige Vergleichsfassung festlegen
Benennen Sie Systembezeichnung, betroffenen Fassadenbereich und die tatsächlich bestätigte Komponentenliste mit Datum beziehungsweise Versionskennung. Ein früheres Angebot oder eine allgemeine Produktübersicht kann vom später abgestimmten Aufbau abweichen. Das Arbeitsblatt verknüpft vorhandene Unterlagen und benennt Lücken. Es erstellt weder einen neuen Systemaufbau noch einen Nachweis über dessen Zulässigkeit. Welche Unterlagen im konkreten Projekt erforderlich sind, wird mit den zuständigen Fachpersonen geklärt.
Positionen nach Funktion und genauer Kennung ordnen
Die gelesene Caparol-Seite unterscheidet im konkreten Beispiel Kleber, Dämmung, Befestigung, Armierung, Gewebe, Oberputz und Farbe. Zwei dargestellte Varianten unterscheiden sich bei Oberputz und Farbe. Dies begründet die getrennte Zuordnung, keine Einkaufsliste für jedes Haus. Übertragen Sie die tatsächlich bestätigten Projektpositionen und die lesbaren Packungsbezeichnungen in getrennte Spalten. Nicht eindeutig lesbare Angaben bleiben offen, statt durch eine vermutete Artikelgleichheit ersetzt zu werden.
Lieferabweichung als konkrete Rückfrage weitergeben
Vergleichen Sie Sollposition und gelieferte Bezeichnung, ohne aus ähnlichem Aussehen oder einer Lieferantenaussage allein eine technische Freigabe abzuleiten. Halten Sie fest, welche Position, Menge und welcher Bereich betroffen sind. Eine fehlende Menge, eine andere Produktvariante und eine beschädigte Verpackung sind unterschiedliche Beobachtungen. Die Antwort wird der ursprünglichen Rückfrage zugeordnet. Ein geklärter Lieferbeleg bescheinigt nicht automatisch den späteren fachgerechten Einbau.
Fiktives Beispiel: anderer Oberputz auf dem Lieferschein
In einem erfundenen Projekt nennt die bestätigte Liste einen Oberputz, während der Lieferschein eine andere Produktbezeichnung ausweist. Die Familie markiert die Position und fragt den Fachbetrieb nach dem Abgleich mit der bestätigten Systemfassung. Sie entscheidet nicht anhand der Farbe des Sacks über eine Austauschbarkeit. Der Fall enthält keine Dübelzahl, Brandklasse, Schichtdicke oder eigenständige Entscheidung über eine zulässige Kombination.
Bestätigte Antwort und spätere Ausführung getrennt ablegen
Bewahren Sie Liste, Lieferschein, zugeordnete vorhandene Kennungen und die tatsächliche Rückmeldung zusammen auf. Falls die Planung angepasst wird, muss die maßgebliche Fassung erkennbar bleiben; eine alte Liste wird nicht stillschweigend als aktuell bezeichnet. Die Wartungsakte erhält später die belegten Ausführungsunterlagen. Lieferabgleich, technische Prüfung, Einbau und Abnahme sind eigene Vorgänge. Diese Seite erklärt keine ungeprüfte Lieferung für verwendbar und ersetzt keine Baustellenkontrolle.
WDVS-Lieferabgleich
| Feld | Zuordnen | Offene Frage |
|---|---|---|
| Systemfassung | Datum und Fassadenbereich | Welche Liste ist bestätigt? |
| Funktion | Projektposition | Welcher Bauteilzweck? |
| Produkt | Genaue Kennung und Variante | Stimmt Soll mit Lieferung? |
| Lieferung | Menge und vorhandene Kennungen | Was fehlt oder weicht ab? |
| Rückmeldung | Kontakt und Antwortbeleg | Technisch geklärt oder offen? |
Häufige Fragen
Nein. Die konkrete Position muss mit dem bestätigten projektbezogenen Aufbau abgeglichen werden.
Diese Seite erteilt keine Austauschfreigabe. Eine Abweichung wird vor der Verarbeitung fachlich geklärt.
Nein. Lieferung und tatsächlich geprüfte Ausführung sind getrennte Vorgänge.
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Caparol: Capatect COMFORT LIGHT – empfohlene Systemaufbauten – Aktuelle Webseite, Abschnitte COMFORT LIGHT I und II: getrennte Komponentenfunktionen und unterschiedliche Oberputz-/Farbsysteme (Stand 2026-10-14)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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