Was ist eine Nachbesserung am Bau?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Nachbesserung (Mängelbeseitigung) ist der Anspruch des Bauherrn, dass der Bauunternehmer festgestellte Mängel auf eigene Kosten behebt.
Einfache Erklärung
Der Bauherr hat bei Mängeln zunächst Anspruch auf Nachbesserung (Nacherfüllung). Er muss dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Erst wenn die Frist fruchtlos verstrichen ist oder der Unternehmer die Nachbesserung verweigert, stehen dem Bauherrn weitergehende Rechte zu: Selbstvornahme (Ersatzvornahme), Minderung oder Schadensersatz. Die Nachbesserung muss fachgerecht und dauerhaft erfolgen.
Beispiel aus der Praxis
Familie Schulze stellt nach dem Einzug Risse im Putz fest. Sie senden dem Bauunternehmer eine Mängelanzeige mit Fotos per Einschreiben und setzen eine Frist von 4 Wochen. Der Unternehmer bessert innerhalb der Frist nach – der Mangel ist behoben.
Typische Fehler
Keine schriftliche Mängelanzeige senden. Keine angemessene Frist setzen. Mangel selbst beseitigen ohne Fristsetzung (Kostenerstattung gefährdet). Nur mündlich reklamieren.
Häufige Fragen
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