Baurecht

Was ist eine Einfriedung?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Definition

Eine Einfriedung grenzt ein Grundstück oder einen Grundstücksteil ab, beispielsweise durch einen Zaun, eine Mauer oder eine Hecke. Zulässigkeit, Ausführung und mögliche Einfriedigungspflichten hängen vom Standort und der konkreten Situation ab.

Einfache Erklärung

Einfriedung ist der Oberbegriff; Sichtschutz beschreibt dagegen die Verringerung von Einblicken. Ein offener Zaun kann daher Einfriedung ohne Sichtschutz sein. Für die Planung sind Grundstücksgrenze, örtliche Festsetzungen, Landesbaurecht und gegebenenfalls Landesnachbarrecht zu prüfen. Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche anderen Regeln erfüllt sind. Regionales Beispiel, ausschließlich Nordrhein-Westfalen: § 32 NachbG NRW regelt unter bestimmten Voraussetzungen eine Einfriedigungspflicht auf Verlangen des Nachbarn. § 34 nennt Ausnahmen; § 35 betrifft die Beschaffenheit und berücksichtigt öffentlich-rechtliche Vorgaben. Dieses Beispiel lässt sich nicht auf alle Bundesländer übertragen. Eine bundesweit gültige Höhe oder ein allgemeiner Heckenabstand wird hier deshalb nicht genannt.

Beispiel aus der Praxis

Zwei Nachbarn möchten ihre Grundstücke durch einen Zaun trennen. Sie klären zunächst den Grenzverlauf und die vor Ort geltenden Regeln. Anschließend halten sie Verlauf, Ausführung und Kostenabrede fest; eine private Einigung ersetzt die Prüfung öffentlich-rechtlicher Vorgaben nicht.

Typische Fehler

Die Regeln eines Bundeslands bundesweit anwenden. Ortsübliche Ausführung mit beliebig zulässiger Höhe verwechseln, Genehmigungsfreiheit als vollständige Zulässigkeit verstehen oder ohne geklärten Grenzverlauf bauen.

Häufige Fragen

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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