Was ist die Wandhöhe?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Wandhöhe ist ein bauordnungsrechtliches Maß für die Höhe der Gebäudewand und maßgeblich für die Berechnung der Abstandsflächen nach Landesbauordnung.
Einfache Erklärung
Die Wandhöhe wird für die Abstandsflächenberechnung benötigt und ist von Trauf- und Firsthöhe zu unterscheiden. Sie bezeichnet in der Regel die lichte Höhe der Außenwand zwischen Geländeoberfläche und Dachansatz, wobei die genaue Definition in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt ist. Bei geneigten Dächern kann die Wandhöhe je nach Messmethode von der Traufhöhe abweichen. Sie bestimmt mit, wie groß die Abstandsflächen zu Grundstücksgrenzen und Nachbargrundstücken sein müssen.
Beispiel aus der Praxis
Ein zweigeschossiges Haus hat eine Wandhöhe von 6,25 m. Nach der Landesbauordnung muss die Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze bei dieser Wandhöhe mindestens 6,25 m betragen. Wird die Wandhöhe zu niedrig angesetzt, würde die Abstandsfläche zu klein kalkuliert und das Vorhaben rechtswidrig.
Typische Fehler
Wandhöhe mit Traufhöhe oder Firsthöhe gleichsetzen. Auch unterschätzt wird der Einfluss von Kniestock, Dachüberstand oder Geländeabsenkung auf die maßgebliche Wandhöhe.
Häufige Fragen
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