Sanierung einzeln vergeben oder mit einem Generalunternehmer?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Einzelvergabe und Generalunternehmerauftrag werden für denselben Sanierungsumfang anhand tatsächlich vereinbarter Planungs-, Koordinations- und Ausführungsaufgaben verglichen. Der Name des Vergabemodells ersetzt keine Vertragsabgrenzung. Auch bei gebündelter Ausführung können ausdrücklich nicht übertragene Bauherren- oder Planungsaufgaben verbleiben.

Vergleichstabelle

KriteriumEinzelvergabe mit gesonderter KoordinationGU-Auftrag mit konkret enthaltener Ausführungskoordination
VertragsumfangDrei abgegrenzte EinzelaufträgeEin konkret gebündelter GU-Ausbauauftrag
AusführungskoordinationIm Beispiel gesondert ausdrücklich beauftragtIm Beispiel ausdrücklich Teil des GU-Auftrags
BestandsuntersuchungZusätzlich und noch gesondert zuzuordnenIn diesem GU-Beispiel ebenfalls nicht enthalten

Einzelvergabe mit gesonderter Koordination

Vorteile

  • Erlaubt hier getrennt bezeichnete Aufträge und Schnittstellen je Fachbetrieb.

Nachteile

  • Erfordert im Beispiel die gesonderte geeignete Gesamtkoordination.

GU-Auftrag mit konkret enthaltener Ausführungskoordination

Vorteile

  • Bündelt im Beispiel die bezeichnete Ausführungskoordination im selben Auftrag.

Nachteile

  • Offene Planung und Untersuchung müssen trotzdem ausdrücklich abgegrenzt bleiben.

Fazit

Bei Einzelvergabe die Schnittstellen ausdrücklich besetzen: Im Beispiel schließen die Bauherren getrennte Verträge für Sanitär, Vorwand und Fliesenarbeiten. § 631 BGB bezieht die jeweilige Leistung auf das versprochene Werk; aus drei Einzelaufträgen folgt keine automatisch mitbeauftragte Gesamtkoordination. Fachplanung, Übergabezustände und Terminabstimmung werden daher benannten geeigneten Personen zugeordnet. Die technische Prüfung vor Vorwandverschluss und die passende Verlegevoraussetzung bleiben unterschiedliche Aufgaben. Dass mehrere Betriebe vorhanden sind, ist weder ein Qualitätsurteil noch ein Nachweis geringerer Gesamtkosten. Beim gebündelten Auftrag dessen wirkliche Restaufgaben lesen: Im Vergleichsmodell übernimmt ein Generalunternehmer denselben festgelegten Ausbauumfang und ausdrücklich die Ausführungskoordination. Ob auch Planung, Untersuchungen oder besondere Nachweise umfasst sind, wird separat aus der konkreten Vereinbarung festgestellt. Das Label GU belegt weder vollständige Planung noch beliebige Fachkunde oder pauschale Haftungsfreiheit der Bauherren. Die BG BAU beschreibt weiterhin bestehende besondere Koordinations- und Bestandsrisiken beim Umbau. Beide Varianten benötigen deshalb dieselben geeigneten technischen Ergebnisse und eine klare Zuordnung offener Untersuchungen. Redaktionelle Verantwortungsmatrix für dasselbe Bad: In Modell A sind Sanitär-, Vorwand- und Fliesenauftrag getrennt; eine gesondert beauftragte geeignete Koordination verbindet Leitungsprüfstand, Verschluss und verlegegeeigneten Aufbau. In Modell B enthält der konkrete GU-Auftrag diese Ausführungskoordination ausdrücklich. Die Untersuchung einer ungeklärten Bestandsdecke liegt in beiden Modellvereinbarungen zunächst außerhalb und wird separat zugeordnet. Ein Vergleich nur der drei Angebotssummen mit der GU-Summe wäre unvollständig, solange diese zusätzliche Aufgabe und die gleichen Endzustände nicht abgeglichen sind.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Maßgeblich ist der tatsächlich vereinbarte Umfang. Das Modellwort allein beantwortet diese Frage nicht.

Ohne gleiche Leistungen, bestätigte Zuständigkeiten und konkrete Angebote wird keine pauschale Rangfolge behauptet.