Sanierung einzeln vergeben oder mit einem Generalunternehmer?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Einzelvergabe und Generalunternehmerauftrag werden für denselben Sanierungsumfang anhand tatsächlich vereinbarter Planungs-, Koordinations- und Ausführungsaufgaben verglichen. Der Name des Vergabemodells ersetzt keine Vertragsabgrenzung. Auch bei gebündelter Ausführung können ausdrücklich nicht übertragene Bauherren- oder Planungsaufgaben verbleiben.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Einzelvergabe mit gesonderter Koordination | GU-Auftrag mit konkret enthaltener Ausführungskoordination |
|---|---|---|
| Vertragsumfang | Drei abgegrenzte Einzelaufträge | Ein konkret gebündelter GU-Ausbauauftrag |
| Ausführungskoordination | Im Beispiel gesondert ausdrücklich beauftragt | Im Beispiel ausdrücklich Teil des GU-Auftrags |
| Bestandsuntersuchung | Zusätzlich und noch gesondert zuzuordnen | In diesem GU-Beispiel ebenfalls nicht enthalten |
Einzelvergabe mit gesonderter Koordination
Vorteile
- Erlaubt hier getrennt bezeichnete Aufträge und Schnittstellen je Fachbetrieb.
Nachteile
- Erfordert im Beispiel die gesonderte geeignete Gesamtkoordination.
GU-Auftrag mit konkret enthaltener Ausführungskoordination
Vorteile
- Bündelt im Beispiel die bezeichnete Ausführungskoordination im selben Auftrag.
Nachteile
- Offene Planung und Untersuchung müssen trotzdem ausdrücklich abgegrenzt bleiben.
Fazit
Bei Einzelvergabe die Schnittstellen ausdrücklich besetzen: Im Beispiel schließen die Bauherren getrennte Verträge für Sanitär, Vorwand und Fliesenarbeiten. § 631 BGB bezieht die jeweilige Leistung auf das versprochene Werk; aus drei Einzelaufträgen folgt keine automatisch mitbeauftragte Gesamtkoordination. Fachplanung, Übergabezustände und Terminabstimmung werden daher benannten geeigneten Personen zugeordnet. Die technische Prüfung vor Vorwandverschluss und die passende Verlegevoraussetzung bleiben unterschiedliche Aufgaben. Dass mehrere Betriebe vorhanden sind, ist weder ein Qualitätsurteil noch ein Nachweis geringerer Gesamtkosten. Beim gebündelten Auftrag dessen wirkliche Restaufgaben lesen: Im Vergleichsmodell übernimmt ein Generalunternehmer denselben festgelegten Ausbauumfang und ausdrücklich die Ausführungskoordination. Ob auch Planung, Untersuchungen oder besondere Nachweise umfasst sind, wird separat aus der konkreten Vereinbarung festgestellt. Das Label GU belegt weder vollständige Planung noch beliebige Fachkunde oder pauschale Haftungsfreiheit der Bauherren. Die BG BAU beschreibt weiterhin bestehende besondere Koordinations- und Bestandsrisiken beim Umbau. Beide Varianten benötigen deshalb dieselben geeigneten technischen Ergebnisse und eine klare Zuordnung offener Untersuchungen. Redaktionelle Verantwortungsmatrix für dasselbe Bad: In Modell A sind Sanitär-, Vorwand- und Fliesenauftrag getrennt; eine gesondert beauftragte geeignete Koordination verbindet Leitungsprüfstand, Verschluss und verlegegeeigneten Aufbau. In Modell B enthält der konkrete GU-Auftrag diese Ausführungskoordination ausdrücklich. Die Untersuchung einer ungeklärten Bestandsdecke liegt in beiden Modellvereinbarungen zunächst außerhalb und wird separat zugeordnet. Ein Vergleich nur der drei Angebotssummen mit der GU-Summe wäre unvollständig, solange diese zusätzliche Aufgabe und die gleichen Endzustände nicht abgeglichen sind.
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Bundesrecht: BGB § 631,aktueller Abruf02.11.2026 – Aktueller einzelner Paragraph vollständig tatsächlich gelesen, alle Absätze. Nur der im jeweiligen Artikel konkret eingegrenzte Werk-/Bauvertrags-, Vergütungs-, Änderungs-, Abnahme- oder Nacherfüllungsbezug. (Stand 2026-11-02)
- Den Bestand neu denken: Umnutzung von Gebäuden – Webtext Abschnitte Unbekannte Risiken hinsichtlich Statik und Leitungen sowie Gefährdungen durch Arbeiten bei laufendem Betrieb; Webzeilen60–79. (Stand 2026-10-30)
- Viega: Modell 2237.5 mit SC-Contur, aktuell verlinkte Gebrauchsanleitung – Titel/Modell, gedruckt S.10 kompatible Systeme/Rohrarten; S.19 Abschnitt 3.2.4: fertiggestellte noch nicht verdeckte Anlage prüfen und Ergebnis dokumentieren, tatsächlich gelesen. (Stand 2026-11-02)
- PCI: Flexmörtel S1 Technisches Merkblatt09/2025,aktuell produktverlinkte Fassung – Aktueller Herstellerproduktlink tatsächlich geöffnet: Original-PDF09/2025 S.1 Anwendung; S.2–3 technische Angaben und zugeordnete Bedingungen; S.3 Untergrundvorbehandlung; insbesondere fest/eben/sauber/tragfähig und eigene Freigabe von Putzuntergründen für Keramik/Nutzung tatsächlich gelesen. (Stand 2026-11-02)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.