Ratgeber

Beschädigtes WDVS: Reparaturumfang und Systembestand klären

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Schadenstiefe und vorhandenen Aufbau zuordnen

Die Fachuntersuchung unterscheidet betroffene Oberfläche, Putz-/Armierungslage und gegebenenfalls tieferliegende Bereiche. Vorhandene Systemunterlagen und frühere Reparaturen helfen bei der Einordnung. SAKRET beschreibt für die Überarbeitung bestehender WDVS unter anderem Altaufbau, Haftung und Materialverträglichkeit als Fachfragen. Daraus folgt keine freie Reparaturmischung beliebiger Produkte.

Begrenzte Reparatur mit dem Restbestand verbinden

Der Auftrag zeigt Eingriffsgrenze, geeigneten neuen Aufbau und Anschluss an die verbleibenden Schichten. Benennen Sie, ob das beurteilte Problem auf einen bekannten Stoß begrenzt ist oder weitere Ursachen ungeklärt sind. Eine neue Oberfläche allein bestätigt nicht den Zustand der ganzen Wand. Eine mögliche großflächige Aufdopplung bleibt eine andere Planungsentscheidung.

Ausgefülltes Planungsbeispiel

Redaktionelles Beispiel: Nach einem Anprall ist neben einer Tür eine örtliche Vertiefung sichtbar. Der Fachbefund ordnet die Schichtbetroffenheit zu und prüft das vorhandene System. Das Reparaturangebot benennt die tatsächlich zu bearbeitende Zone und ihre Ränder. Eine pauschale Überarbeitung der gesamten Fassade wird nicht aus der kleinen Sichtstelle abgeleitet.

Entscheidung und nächste Schritte

Redaktionelles Beispiel zur Auftragsklärung; kein technischer Nachweis oder amtliches Formular.
PrüfpunktSituation im BeispielVereinbartes Ergebnis
SichtschadenVertiefung neben der TürSchichtbetroffenheit fachlich feststellen
SystemUnterlagen teilweise vorhandenPassende Reparaturkomponenten bestätigen
GrenzeRestwand bleibt erhaltenÜbergang und beurteilten Umfang benennen

Häufige Fragen

Das hängt von der tatsächlichen Schichtbetroffenheit und der geeigneten Systemreparatur ab.

Nur der ausdrücklich untersuchte und beurteilte Umfang ist erfasst.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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