Ratgeber
Teleskoplader: Traglast, Hubhöhe und Reichweite trennen
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Die räumliche Aufgabe beschreiben
Ein Teleskopausleger ermöglicht eine veränderliche Ausladung. Für die Auswahl genügt deshalb die Zielhöhe allein nicht. Notieren Sie auch den horizontalen Abstand zwischen möglichem Maschinenstandort und Abgabestelle. Die tatsächliche Last und das vorgesehene Anbaugerät gehören in dieselbe Anfrage.
Drei Maximalwerte ergeben keinen gemeinsamen Betriebspunkt
Die gelesene Liebherr-Übersicht weist maximale Hubhöhe, maximale Traglast und maximale Reichweite ausdrücklich getrennt aus. Diese Werte dürfen nicht zu der Behauptung zusammengesetzt werden, die größte Last sei zugleich bei größter Höhe und Reichweite verfügbar. Der konkrete Arbeitspunkt wird mit dem Lastdiagramm der vorgesehenen Kombination beurteilt.
Werkzeug und Konfiguration erhalten
Eine Anfrage mit Gabel, Schaufel oder anderer Ausrüstung beschreibt unterschiedliche Aufgaben. Lassen Sie deshalb bestätigen, welche Ausführung und welche Unterlagen zum angebotenen Anbaugerät gehören. Ein Prospekt zur Maschinenfamilie ersetzt die Unterlagen der tatsächlichen Kombination nicht. Diese Lesehilfe enthält keine Lastberechnung und keine Freigabe zum Heben von Personen. Das zugehörige Diagramm muss auch zum Lastschwerpunktabstand und zum vorgesehenen Abstützungszustand passen. Die DGUV behandelt diese Bezüge ausdrücklich für Teleskopstapler; ein Teleskopradlader wird damit nicht automatisch erfasst.
Unterlagen vor der Bestellung vervollständigen
Ein sinnvoller Angebotsvergleich enthält Lastbeschreibung, Zielposition, vorgesehenen Maschinenstandort und vollständige Konfiguration. Bleibt ein Feld offen, wird es vor der Auswahl geklärt. Auch Transportmaße und Einsatzbedingungen sind gesondert abzugleichen. Beurteilen lassen müssen Sie die Aufgabe, nicht nur die drei größten Zahlen im Katalog.
Fiktives Auswahlbeispiel
Fiktiver Fall: Eine Palette soll hinter einem Hindernis abgesetzt werden. Der Einkäufer notiert Masse, Zielhöhe und Abstand. Er addiert keine Katalogmaxima, sondern lässt den Arbeitspunkt mit dem vorgesehenen Anbaugerät prüfen. Bis die passende Unterlage vorliegt, bleibt die Auswahl offen.
Kennwerte und Auswahlfragen
| Angabe | Klärt | Ersetzt nicht |
|---|---|---|
| Maximale Traglast | Einen Maschinenkennwert | Prüfung am konkreten Arbeitspunkt |
| Maximale Hubhöhe | Vertikale geometrische Grenze | Zulässige Last an dieser Stelle |
| Maximale Reichweite | Horizontale geometrische Grenze | Gleichzeitige maximale Traglast |
| Lastdiagramm | Zuordnung von Last und Position | Prüfung der örtlichen Einsatzbedingungen |
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Teleskoplader – Produktübersicht – HTML, T 32-7: maximale Hubhöhe, Traglast und Reichweite; Webreader Zeilen 119–174 (Stand 2026-10-22)
- DGUV Information 208-059 – Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern, Juli 2023 – PDF, Abschnitt 5.3 S.39 und 5.4 S.44: Anbaugerät, Lastschwerpunktabstand, Hubhöhe/Reichweite und Abstützungszustand (Stand 2026-10-22)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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