Ratgeber

Lüftungsanlage im Neubau planen: Luftmengen, Kanäle und Schall

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Eine Lüftungsanlage ist ein Luftverteilungssystem. Gerät, Leitungsnetz, Überströmwege, Schallschutz und Regelung müssen deshalb gemeinsam geplant werden.

Auf einen Blick

Basis
Lüftungskonzept und Luftmengen
Netz
Druckverlust und Reinigung
Komfort
Schall und Zugfreiheit
Abnahme
Messprotokoll je Ventil

1. Lüftungskonzept erstellen

Gebäudedichtheit, Nutzung, Feuchtelasten und freie Lüftung werden bewertet, bevor ein System ausgewählt wird.

2. Räume funktional zuordnen

Wohn- und Schlafräume erhalten typischerweise Zuluft, Küche, Bad und WC Abluft; definierte Überströmwege verbinden die Bereiche.

3. Luftmengen berechnen

Gesamt- und Raumvolumenströme werden nach Nutzung und Planungsgrundlage festgelegt. Pauschale Gerätegrößen ersetzen keine Auslegung.

4. Zentral oder dezentral entscheiden

Grundriss, Sanierungsgrad, Schall, Fassadengestaltung, Brandschutz, Wartung und Investition bestimmen die Systemwahl.

5. Kanalnetz und Durchlässe planen

Querschnitte, Bögen, Verteiler, Reinigbarkeit und Einbauhöhen werden vor Tragwerk, Elektro und Innenausbau koordiniert.

6. Schall und Außenluft sichern

Geräteschall, Telefonieschall und Strömungsgeräusche benötigen konkrete Grenz- und Auslegungswerte. Außenluftansaugung vermeidet Abgase, Gerüche und Kurzschluss zur Fortluft.

7. Kondensat, Filter und Betrieb

Kondensatleitung, Frostschutz, Filterklassen, Wechselzugang, Sommerbetrieb und Stromaufnahme gehören in Planung und Angebot.

8. Messen und dokumentiert abnehmen

Vor Übergabe werden Volumenströme, Druckverhältnisse, Regelstufen und Schall geprüft; Betreiber erhalten Pläne, Messwerte und Wartungsanleitung.

Planungsbereiche

BereichFestlegenNachweis
Luftmengeje Raum und BetriebsstufeAuslegung
KanalnetzQuerschnitt und DruckverlustStrangberechnung
AkustikRaum- und TelefonieschallSchallkonzept
AbnahmeSoll-/Ist-VolumenstromMessprotokoll

Häufige Fragen

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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