Ratgeber

Küchenaufmaß vorbereiten: Planstand, Ausbau und Nachmaß klären

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Ein Grundriss aus der Bauplanung ist nicht automatisch das bestätigte Aufmaß für eine Einbauküche. Vor dem Termin muss erkennbar sein, welche Fassung den Raum beschreibt und welche Arbeiten noch ausstehen.

Planfassungen mit ihrem Raumbezug kennzeichnen

Legen Sie eine Unterlagenliste für genau die betreffende Küche an. Jede Zeichnung erhält Titel, Datum und erkennbaren Status: Vorentwurf, bestätigte Planung oder noch ungeklärte Fassung. Notieren Sie, wer die aktuelle Version bereitgestellt hat. Unterschiedliche Bezeichnungen desselben Raums werden zusammengeführt. Ein älteres Dokument wird nicht allein deshalb zur Bestellgrundlage, weil es vollständiger aussieht. Fehlende Wandansichten können als Rückfrage statt als selbst ergänzte Zeichnung geführt werden.

Ausbauzustand und noch offene Arbeiten benennen

Die AMK-Aufmaß-Checkliste von2018 unterscheidet Grundriss und Wandansichten, fragt nach dem finalen Planstand und sieht bei ausstehenden Arbeiten beziehungsweise verdeckten Bereichen ein mögliches Nachaufmaß vor. Das ist ein Rahmen für das Gespräch, keine heutige universelle Anschlussvorgabe. Notieren Sie in Ihrer eigenen Vorbereitung, was bereits fertig und was erst geplant ist. Den passenden Zeitpunkt und nötige weitere Termine bestätigt der Küchenbetrieb für den konkreten Auftrag.

Unzugängliche Stellen als offene Prüfung führen

Eine vorhandene Küche kann den Blick auf Teile des Raums verdecken. Kennzeichnen Sie solche Stellen im Gespräch mit ihrem eindeutigen Wandbezug. Ein Foto ergänzt die Beschreibung, bestätigt aber keine unbekannten Leitungen oder Maße. Öffnen Sie keine Anschlüsse und entfernen Sie keine Bauteile für dieses Arbeitsblatt. Wer den Bestand gegebenenfalls zugänglich macht und anschließend prüft, wird gesondert vereinbart. Für Elektro-, Gas- und Wasserarbeiten bleibt die zuständige Fachplanung beziehungsweise der Fachbetrieb verantwortlich.

Fiktives Beispiel: alter Plan vor neuem Bodenaufbau

In einer erfundenen Wohnung stammt der Küchenplan aus einer früheren Ausbauphase. Der Bodenaufbau wird noch verändert; hinter einem alten Unterschrank ist ein Teil der Wand nicht sichtbar. Die Familie markiert beides als offenen Punkt und fragt, welche Aufnahme jetzt sinnvoll ist und welche Bestätigung später folgt. Es wird weder ein Höhenausgleich berechnet noch ein Bestellmaß geschätzt. Die Rückmeldung des Küchenbetriebs wird dem betroffenen Planstand zugeordnet.

Ergebnis und nächste Zuständigkeit festhalten

Nach dem Termin erhält jeder offene Punkt einen Bezug zur Zeichnung und einen zuständigen Kontakt. Unterscheiden Sie eine noch zu beschaffende Unterlage, eine ausstehende Aufnahme und eine spätere Planänderung. Fragen Sie, welche konkrete Fassung für den nächsten Auftragsschritt bestätigt werden muss. Eine ausgefüllte Liste ersetzt weder die fachliche Freigabe einer Arbeitsplatte noch Prüfung von Wandtragfähigkeit, Lüftung, Geräteeinbau oder Anschlüssen. Die Elektroplanung bleibt ein eigener, damit abzustimmender Vorgang.

Vorbereitung des Küchenaufmaßtermins

BereichZusammenstellenRückfrage
PlanFassung, Datum, RaumWelcher Stand gilt?
AusbauFertig und noch geplantTermin passend?
SichtbarkeitVerdeckter Bereich mit WandbezugNachmaß erforderlich?
AntwortBestätigung mit DokumentbezugWer klärt die Lücke?
FolgeschrittBenannte nächste FreigabeWelche Unterlage fehlt?

Häufige Fragen

Er ist eine mögliche Planungsunterlage. Ob vorhandene Angaben genügen und welche Aufnahme nötig ist, klärt der Küchenbetrieb.

Diese Vorbereitung enthält keine solche Arbeitsanweisung. Zugang und fachliche Prüfung werden gesondert abgestimmt.

Das bestätigt diese Liste nicht. Maßgeblich bleibt die konkrete bestätigte Fassung für den jeweiligen Auftragsschritt.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

  • AMK: Aufmaß-Checkliste Küche – Stand2018, gedrucktS3 Grundriss/Wandansichten, finaler Plan, Ausbauzustand und Nachaufmaß bei verdecktem Bestand; KontextS6 Bodenaufbau (Stand 2026-10-15)

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

Bau-Lex Wochenbrief

Wissen, was beim Bauen zählt

Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.

Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.