Ratgeber

KOSTRA-Regendaten abgleichen: Standort, Dauer und Einheit lesen

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Zwei Entwässerungsunterlagen nennen unterschiedliche Regenwerte. Bevor daraus ein Planungsfehler abgeleitet wird, müssen Standortbezug, Datensatz, Zeitbezug und Einheit derselben Größe zugeordnet sein.

Quelle und Standortbezug zuerst festhalten

Ordnen Sie Zahlenwert, Quellenbeleg und Planfassung einander zu. Die tatsächlich gelesene DWD-Anwendungshilfe ist die Fassung Juni2023 für KOSTRA-DWD-2020; sie wird hier nicht als Zusage der aktuellsten Version für jedes Projekt verwendet. Ein Tabellenwert braucht seinen geografischen Rasterbezug. Lassen Sie die gewählte Standortzuordnung in den Planungsunterlagen benennen. Diese Seite ruft keine konkreten Grundstückswerte ab und ersetzt keine lokale Anforderung des Entwässerungsträgers.

Dauerstufe und Wiederkehrzeit zusammen lesen

Die DWD-Hilfe unterscheidet die Dauerstufe als Zeitabschnitt und die Wiederkehrzeit als statistische Häufigkeitsaussage. Letztere ist kein fester Abstand zwischen tatsächlich eintretenden Ereignissen. Übernehmen Sie deshalb beide Bezeichnungen zusammen mit dem Zahlenwert in das eigene Rückfrageblatt. Welche Kombination für den jeweiligen Nachweis anzusetzen ist, entscheidet die zuständige Fachplanung anhand der konkreten Aufgabe. Aus der größten genannten Wiederkehrzeit wird hier keine automatische Auslegungsempfehlung gemacht.

Niederschlagshöhe und Regenspende nicht verwechseln

Die Hilfe unterscheidet Niederschlagshöhe in Millimetern beziehungsweise Litern pro Quadratmeter von Regenspende in Litern pro Sekunde und Hektar. Einheiten bleiben deshalb unmittelbar beim übernommenen Wert stehen. Markieren Sie einen Vergleich unterschiedlicher Größen als zunächst ungeklärt. Dieses Blatt rechnet keine Werte in einen erforderlichen Rohrdurchmesser um und bestimmt keine wirksame Dachfläche. Auch gleiche Regenparameter bestätigen nicht allein eine vollständige Systembemessung.

Fiktives Beispiel: gleicher Ort, anderer Zeitbezug

In einem erfundenen Projekt vergleicht eine Familie Werte aus zwei Unterlagen. Der Ortsname ist gleich, aber Dauerstufe und Datensatzfassung sind unterschiedlich angegeben. Sie lässt zuerst Rasterzuordnung, Quelle und Zeitparameter erläutern, statt einen Wert still durch den anderen zu ersetzen. Das Beispiel enthält keine echten Grundstückswerte oder berechneten Leitungsgrößen. Es stellt weder einen Fehlernachweis noch eine neue behördlich bestätigte Bemessungsgrundlage dar.

Unsicherheit und Planungsentscheidung getrennt dokumentieren

Der DWD erläutert Unsicherheiten und grenzt die ausgewiesenen Toleranzbereiche von einem generellen Sicherheitszuschlag beziehungsweise der Berücksichtigung künftiger Klimaentwicklung ab. Fragen Sie nach, welcher Wert im vorliegenden Nachweis tatsächlich verwendet und wie eine zusätzliche Annahme begründet wurde. Die Fachplanung beantwortet die konkrete Bemessungsfrage. Ein KOSTRA-Auszug beschreibt nicht allein Wasserwege auf dem Grundstück, Rückstauschutz oder die tatsächliche Leistungsfähigkeit ausgeführter Bauteile.

KOSTRA-Abgleichblatt

FeldGemeinsam lesenOffene Fachfrage
QuelleVersion und PlanfassungWelche Datenbasis?
StandortBestätigter RasterbezugPassend zum Projekt?
ZeitparameterDauerstufe und WiederkehrzeitFür welchen Nachweis?
GrößeWert mit EinheitHöhe oder Regenspende?
UnsicherheitVerwendeter AnsatzZusatzannahme begründet?

Häufige Fragen

Nein. Die Wiederkehrzeit ist eine statistische Häufigkeitsaussage und kein Ereigniskalender.

Nein. Niederschlagshöhe und Regenspende sind unterschiedliche Größen; Einheit und Zeitbezug müssen erhalten bleiben.

Nein. Bemessung, Wasserwege, Rückstau und konkrete Ausführung benötigen weitere fachliche Planung und Prüfung.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

  • DWD: Anwendungshilfe zu KOSTRA-DWD-2020 – Offenbach Juni2023, gedruckte Seiten4,6–8: Dauerstufe, Wiederkehrzeit, Niederschlagshöhe/Regenspende, Unsicherheit, geografischer Bezug und Datenzugang (Stand 2026-10-15)

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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