Kampfmittelauskunft fürs Grundstück: Anfrage und Grenzen verstehen
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Vor geplanten Erdarbeiten ist zu klären, welche Informationen zur Kampfmittelsituation vorliegen und welche weitere Fachprüfung für den Eingriff nötig ist. Eine Auskunft zum vorhandenen Erkenntnisstand und eine Untersuchung vor Ort sind verschiedene Dinge. Dieser Ratgeber organisiert die Anfrage und Übergabe. Er enthält keine Anleitung zur Sondierung oder Bergung.
Den geplanten Eingriff benennen
Zuständigkeit und Unterlagen örtlich klären
Berliner Beispiel: Erkenntnisauskunft nach der Änderung 2026
Antwortumfang und verbleibende Fachaufgabe unterscheiden
Fiktives Beispiel: aus einem Leitungsgraben wird ein Keller
Vor Ausführung die Verantwortlichkeiten schließen
Fiktive Übergabematrix: keine Sicherheitsfreigabe
| Information | Zuordnung | Noch zu klären |
|---|---|---|
| Auskunft zum Erkenntnisstand | Benanntes Grundstück und Datum | Reichweite der Antwort |
| Eingriffsplan | Art und räumlicher Umfang | Weitere örtliche Fachanforderungen |
| Geänderter Entwurf | Abweichung zur ersten Anfrage | Anpassung der Anfrage und Fachprüfung |
| Übergabe an Ausführung | Verantwortliche Koordination | Offene Fragen vor betroffenem Eingriff lösen |
Häufige Fragen
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Berlin: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln – Grundsätzliches und Aktuelles: Erkenntnisauskunft nach März 2026, Bodeneingriff, Ergebnisgrenzen und Polizei bei Fund. (Stand 2026-10-12)
- Berlin: Verwaltungserläuterung Kampfmittel, Stand 27.07.2026 – PDF Stand 27.07.2026, S. 1–3 und 5: Arbeit einstellen/110, Auskunftsgrenzen und benannter Bodeneingriff (Stand 2026-10-12)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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