Ratgeber

Dunkler Fassadenfarbton: Gestaltung und Systemfreigabe abgleichen

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

HBW und TSR als unterschiedliche Angaben lesen

Der Hellbezugswert beschreibt die wahrgenommene Helligkeit einer Farbe; der TSR bezieht sich auf die Reflexion solarer Strahlung. Der gelesene Herstellerbeitrag erläutert, dass die Rezeptur die Aufheizung dunkler Oberflächen beeinflussen kann. Ein gleicher visueller Farbton kann deshalb keine Gleichheit aller technischen Produkteigenschaften beweisen. Universelle Grenzwerte oder eine aus einem Einzelwert abgeleitete Schadensfreiheit werden hier nicht zugesagt.

Die angebotene Nachweiskette dem Alt-WDVS zuordnen

Der Fachbetrieb soll konkrete Beschichtung, vorgesehene Zusatzmaßnahmen und die Eignung auf dem tatsächlich festgestellten System benennen. Klären Sie, ob die vorgelegte TSR-Angabe überhaupt das angebotene Produkt im gewählten Farbton betrifft. Diese Seite behandelt die technische Umsetzung eines bereits festgelegten Änderungswunschs, nicht erneut die allgemeine Auswahl einer Fassadenfarbe.

Ausgefülltes Planungsbeispiel

Redaktionelles Beispiel: Gewünscht ist ein bestimmtes Anthrazit. Angebot A enthält eine dazu bezeichnete Spezialrezeptur, Angebot B nur dieselbe Farbfächernummer. Für B fehlt damit noch die technische Produktzuordnung. Beide Varianten werden anschließend auf denselben Altaufbau und die jeweils benötigten Maßnahmen bezogen, bevor bestellt wird.

Entscheidung und nächste Schritte

Redaktionelles Beispiel zur Auftragsklärung; kein technischer Nachweis oder amtliches Formular.
PrüfpunktSituation im BeispielVereinbartes Ergebnis
FarbwunschAnthrazit bereits festgelegtGenaue Produkt-/Farbtonkombination benennen
KennwerteBei einem Angebot nur FarbnummerPassende HBW-/TSR-Unterlagen zuordnen
BestandVorhandenes WDVS bleibtGeeigneten Gesamtaufbau fachlich bestätigen

Häufige Fragen

Nein. Sie beschreiben unterschiedliche Eigenschaften und dürfen nicht beliebig ersetzt werden.

Das muss für die konkret angebotene Produkt-/Farbtonkombination geklärt sein.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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