Ratgeber

Emissionsarme Materialien bei Sanierung: Den Aufbau als Ganzes prüfen

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Alle relevanten neuen Produkte erfassen

Die UBA-Informationen beschreiben Bauprodukte als mögliche Quellen von Innenraumemissionen und unterscheiden Geruch von nicht immer riechbaren Emissionen. Listen Sie deshalb nicht nur den sichtbaren Belag, sondern auch die vorgesehenen darunterliegenden oder angrenzenden Produkte auf. Ein angenehmer Geruch ist kein allgemeiner Nachweis für eine geeignete Materialwahl.

Produktnachweis und Ausführungsbedingungen zusammenführen

Prüfen Sie mit den zuständigen Fachleuten, ob der konkrete Nachweis zum tatsächlich ausgewählten Produkt und dessen Anwendung passt. Änderungen des Klebers oder einer Beschichtung werden im Freigabeblatt nachgeführt. Eignung für den vorhandenen Untergrund und Aufbau bleibt ebenfalls zu klären. Diese Hilfe verspricht keine Null-Emission und ersetzt weder Produktprüfung noch Untersuchung einer konkreten Innenraumbelastung.

Ausgefülltes Planungsbeispiel

Fiktive Materialfreigabe: Für einen renovierten Raum sind neuer Belag, Kleber und eine großflächige Platte vorgesehen. Nur für den Belag liegt zunächst ein eindeutig zugeordnetes Emissionsdokument vor. Die Liste hält die anderen Nachweise offen und wird bei einer Kleberänderung aktualisiert. Der einzelne Belagsnachweis wird nicht auf alle Produkte ausgedehnt.

Arbeitsblatt für den beschriebenen Fall

Redaktionelles Beispiel zur Auftragsklärung; kein technischer Nachweis oder amtliches Formular.
PlanungspunktIm Beispiel festhaltenZu klären
BelagKonkretes Produkt mit NachweisProduktidentität und Anwendung abgleichen
KleberNoch nicht endgültig festgelegtEigenen Nachweis und Aufbauverträglichkeit klären
PlatteGroßflächiger neuer BestandteilNicht vom Belagsnachweis mit erfassen

Häufige Fragen

Nein. Geruch und Emissionen sind unterschiedliche Merkmale; nicht alle relevanten Emissionen sind mit der Nase feststellbar.

Ein Wechsel muss hinsichtlich konkreter Nachweise und Eignung im Aufbau geprüft und dokumentiert werden.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

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