Bodenrichtwert einordnen: Zone, Stichtag und Grundstücksmerkmale
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Ein einzelner Eurobetrag je Quadratmeter wirkt eindeutig, beschreibt aber noch nicht Ihr Grundstück. Für eine brauchbare Orientierung gehören Zone, Stichtag und die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks dazu. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie eine Auskunft ordnen und Rückfragen zur Bewertung vorbereiten. Er nennt keine aktuellen Marktpreise.
Zone und Stichtag bewusst auswählen
Den Richtwert mit seinen Merkmalen lesen
Das eigene Grundstück als eigene Spalte führen
Keine vermeintliche Einzelbewertung daraus machen
Fiktives Beispiel: Rechnung ohne Marktpreisbehauptung
Fehlende oder widersprüchliche Angaben gezielt nachfragen
Abgleich zwischen Richtwert und Grundstück
| Feld | Richtwertauskunft | Eigenes Grundstück |
|---|---|---|
| Zone und Stichtag | Gewählte Zone und Jahresscheibe | Lage und Anlass der Recherche |
| Nutzung | Bezeichnete Merkmale | Bekannte Nutzung und offene Fragen |
| Erschließungszustand | Angabe und Erläuterung | Nachweise zu offenen Beiträgen |
| Fläche | Bezug der Auskunft | Tatsächliche zugeordnete Fläche |
| Abweichung | Keine pauschale Anpassung | Fachliche Einordnung anfordern |
Häufige Fragen
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- BauGB § 196: Bodenrichtwerte – Absatz 1: durchschnittliche Lagewerte, Zonen und Merkmale (Stand 2026-10-13)
- BORIS Sachsen: FAQ zur Richtwertrecherche – Suchmöglichkeiten, Stichtage, fehlende Werte und Abweichung vom Verkehrswert (Stand 2026-10-13)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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