Baulastenauskunft beantragen: Grundstück und Prüfauftrag zuordnen
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Ein Grundstücksangebot nennt oft nur „keine Baulasten bekannt“. Für Ihre Prüfung ist eine zugeordnete Auskunft mit erkennbarem Umfang hilfreicher. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Grundstücksangaben und Rückfragen zusammenstellen und die Antwort mit dem geplanten Vorhaben verbinden. Das erläuterte Antragsverfahren stammt aus Berlin; außerhalb Berlins klären Sie die örtliche Register- und Verfahrenslage.
Den Auskunftsgegenstand vor der Anfrage festlegen
Das örtliche Verfahren klären: Beispiel Berlin
Antrag und Interesse nachvollziehbar belegen
Antwort, Abschrift und Anlagen zusammen lesen
Fiktives Beispiel: zwei Flurstücke, nur eine Antwort
Den Befund in die Vorhabenprüfung übergeben
Prüfblatt zur Baulastenauskunft
| Prüfpunkt | Unterlage | Offene Frage |
|---|---|---|
| Grundstück | Liste der Flurstücke | Sind alle angebotenen Flächen erfasst? |
| Verfahren | Örtliche Auskunftsinformation | Welche Stelle und Nachweise gelten? |
| Antwort | Bezeichnung und Datum | Welcher Umfang wurde beantwortet? |
| Eintrag | Text und zugehöriger Plan | Fehlen Anlagen oder Erläuterungen? |
| Vorhaben | Aktueller Entwurf | Welche Auswirkungen sind zu prüfen? |
Häufige Fragen
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- Service Berlin: Baulastenauskunft beantragen – Beschreibung, berechtigtes Interesse, unterschriebener Antrag, Grundstücksangaben und Zuständigkeit (Stand 2026-10-13)
- Service Berlin: Struktur des Grundbuchs – Struktur des Grundbuchs und Abteilungen I–III (Stand 2026-10-13)
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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