Was ist ein Lageplan?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Lageplan zeigt die Position des geplanten Gebaeudes auf dem Grundstueck mit Grenzen, Abstaenden, Erschliessung und Nachbarbebauung. Er ist Pflichtbestandteil des Bauantrags.
Einfache Erklärung
Fuer den Bauantrag wird ein amtlicher Lageplan benoetigt, der von einem oeffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird. Er zeigt das Grundstueck mit Grenzen, Hoehenpunkten, vorhandener Bebauung und Infrastruktur. Darauf zeichnet der Architekt das geplante Gebaeude mit Abstandsflaechen, Zufahrt und Stellplaetzen ein (Objektlageplan). Der Massstab ist 1:500 oder 1:200.
Beispiel aus der Praxis
Der amtliche Lageplan zeigt: Grundstueck 650 m2, Nachbarbebauung, Strassenanschluss und Hoehenpunkte. Der Architekt traegt ein: Gebaeude 10,50 x 12,00 m, Abstand zur Nordgrenze 3,00 m, zur Suedgrenze 5,50 m, Zufahrt und zwei Stellplaetze, Abstandsflaechen als schraffierte Bereiche.
Typische Fehler
Ein veralteter Lageplan ohne aktuelle Vermessungsdaten fuehrt zur Ablehnung des Bauantrags. Auch fehlende Abstandsflaechen oder nicht eingezeichnete Nachbarbebauung sind haeufige Fehler.
Kosten
Ein amtlicher Lageplan kostet je nach Bundesland und Grundstuecksgroesse 800-2.500 Euro.
Häufige Fragen
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