Was ist die DIN 18040?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die DIN 18040 ist die zentrale deutsche Norm für barrierefreies Bauen. Sie regelt in drei Teilen die Anforderungen an öffentlich zugängliche Gebäude (Teil 1), Wohnungen (Teil 2) und den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum (Teil 3).
Einfache Erklärung
Für den privaten Wohnungsbau ist vor allem DIN 18040-2 maßgeblich. Sie unterscheidet zwei Schutzziele: 'barrierefrei' (R) für barrierefrei nutzbare Wohnungen und 'barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar' (R) für Rollstuhlfahrer. Wesentliche Anforderungen: Türbreite mindestens 80 cm (lichte Durchgangsbreite), bei Rollstuhleignung 90 cm. Bewegungsflächen vor Türen und in Sanitärräumen 120 × 120 cm (R: 150 × 150 cm). Schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden (max. 2 cm bei zwingenden Gründen). Bodengleiche Duschen, ausreichende Bewegungsfläche im Bad (Türaufschlag nach außen), unterfahrbare Waschtische, eine ebenerdige Erschließung der Wohnung. Im Fördergeschehen ist DIN 18040-2 'R' Voraussetzung für viele KfW-Förderungen für altersgerechtes Bauen (Programm 159) und KfW-Investitionszuschüsse (455-B).
Beispiel aus der Praxis
Familie Sonner plant ein Einfamilienhaus, das auch im Alter bewohnbar bleiben soll. Sie planen nach DIN 18040-2: alle Türen 88,5 cm Rohbaumaß (Lichtmaß 80 cm), bodengleiche Dusche, Bewegungsfläche 120 × 120 cm im Bad, schwellenlose Terrassentür. Mehrkosten ca. 12.000 € – KfW-Programm 159 zinsverbilligter Kredit + spätere Wertsteigerung der Immobilie als Vorteil.
Typische Fehler
Türbreiten werden nur als 'Rohbaumaß' (Aussparung) angegeben – das tatsächliche Lichtmaß bei eingebauter Zarge ist 6–10 cm geringer. Auch werden Türaufschläge im Bad falsch geplant, sodass die geforderten Bewegungsflächen nicht erreicht werden. Schwellen an Terrassen- und Balkontüren über 2 cm sind ein häufiger Fehler.
Kosten
Mehrkosten für barrierefreies Bauen nach DIN 18040-2: 5.000–15.000 € beim Einfamilienhaus (breitere Türen, bodengleiche Dusche, größere Bewegungsflächen). Mit Rollstuhlnutzung höhere Mehrkosten 20.000–35.000 €.
Häufige Fragen
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