Wohnraumerweiterung: Checkliste für die Bestandsaufnahme

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Eine Bestandsaufnahme zur Wohnraumerweiterung sollte Unterlagen, tatsächliche Befunde und offene Fragen getrennt erfassen. Ordnen Sie jeden Eintrag einem Gebäudebereich und einer zuständigen Untersuchung zu. Ein leer gelassenes Feld gilt nicht als unauffälliger oder geprüfter Bestand.

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Konkrete Prüf- und Vereinbarungspunkte

Schritt-für-Schritt Anleitung

Unterlagen mit dem vorhandenen Haus abgleichen

Sammeln Sie genehmigte Pläne, Tragwerksunterlagen und Nachweise früherer Änderungen. Kennzeichnen Sie, auf welchen Planstand sich die Erweiterungsplanung tatsächlich stützt. Die Zukunft-Bau-Leitlinie beschreibt Geometrie, Konstruktion, Schäden und mögliche Schadstoffe als Bestandsthemen. Sichtbare Beobachtungen durch Eigentümer sind dabei keine fachlichen Material- oder Tragfähigkeitsnachweise.

Mit Nachweisstatus statt nur Häkchen arbeiten

Verwenden Sie je Punkt Zustände wie „Unterlage vorhanden“, „vor Ort abgeglichen“ und „Untersuchung offen“. Notieren Sie Ansprechpartner und den Zeitpunkt, bis zu dem die Angabe benötigt wird. Für Dachausbau, Anbau und Aufstockung unterscheiden sich die betroffenen Bereiche. Das Erfassungsblatt wird deshalb auf das konkrete Vorhaben zugeschnitten, statt jede mögliche Baufrage automatisch als erfüllt abzuhaken.

Ausgefülltes Anwendungsbeispiel

Fiktiver Bestandscheck: Ein alter Plan zeigt eine geschlossene Innenwand, im Haus gibt es dort bereits einen Durchgang. Das Blatt erhält den Status „Planabweichung, Nachweis offen“. Die Tragwerksplanung klärt diese Änderung, bevor die neue Erweiterung auf einem vermeintlich vollständig bekannten Lastweg aufbaut.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

Häufige Fragen

Kann ich alles selbst aufnehmen?▼
Sie können Unterlagen und Beobachtungen sammeln. Fachliche Bewertung, nötige Untersuchungen und sichere Eingriffe gehören zu den zuständigen Fachleuten.
Bedeutet ein fehlender Schadenhinweis, dass das Bauteil geeignet ist?▼
Nein. Fehlende Angaben und tatsächlich geprüfte Befunde müssen im Blatt getrennt bleiben.