Elektrosanierung: Checkliste für Angebot und Auftrag

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Prüfen Sie ein Elektrosanierungsangebot an Befund, Raumfunktionen und klaren Schnittstellen. Offene Punkte werden vor dem Auftrag schriftlich geklärt. Ein abgehaktes Feld bedeutet eine nachvollziehbare Leistungsvereinbarung, keine elektrische Abnahme durch den Eigentümer.

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Konkrete Prüf- und Vereinbarungspunkte

Schritt-für-Schritt Anleitung

Befund und vereinbarten Anlagenumfang prüfen

Lassen Sie angeben, welche bestehenden Bereiche untersucht wurden und welche weiterverwendet werden sollen. Ordnen Sie neue Raumfunktionen und Verbraucher dem Angebot zu. Schutzmaßnahmen werden fachlich anhand der konkreten Anlage bewertet; ein allgemeiner Produktname ersetzt die entsprechende Planung nicht. Unbekannte Leitungsverläufe bleiben bis zur Erkundung offen.

Abschaltung und bauliche Nebenarbeiten abgleichen

Vereinbaren Sie betroffene Nutzungen, Abschaltabschnitte und gegebenenfalls erforderliche Provisorien. Klären Sie Zuständigkeiten für Leitungswege, Oberflächen und Dokumentation. Die Übergabe sollte den ausgeführten Anlagenstand, vereinbarte Prüfunterlagen und Einweisung umfassen. Zusätzliche Netzbetreiber- oder Messstellenarbeiten müssen erkennbar zugeordnet sein, soweit das Vorhaben sie erfordert.

Ausgefülltes Anwendungsbeispiel

Fiktiver Angebotscheck: Ein Küchenangebot enthält neue Stromkreise, beschreibt aber keine Grenze zur vorhandenen Unterverteilung. Die Rückfrage fordert den konkret bearbeiteten Bereich, den verbleibenden Bestand und die dazugehörige fachliche Bewertung. Erst die nachvollziehbare Ergänzung erlaubt, diesen Punkt im Angebotscheck als geklärt zu markieren.

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

Häufige Fragen

Kann ich mit der Checkliste die Anlage selbst freigeben?▼
Nein. Sie prüft die Verständlichkeit des Auftrags. Fachliche Bewertung, Ausführung und elektrische Prüfung bleiben getrennte Aufgaben.
Wann ist eine Rückfrage erledigt?▼
Wenn die konkrete Antwort Bestandteil der nachvollziehbaren Leistungsvereinbarung ist, nicht allein durch eine allgemeine Zusage wie „machen wir mit“.